Wasser
Pressemitteilung vom 17.03.2005
Nach zähem Ringen:
Einigung zum vorsorgenden Hochwasserschutz im Vermittlungsausschuss
Zur Einigung zwischen Bund und Ländern zum Hochwasserschutzgesetz
im Vermittlungsausschuss am gestrigen Mittwoch erklärt
Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion
von Bündnis 90/Die Grünen:
Mit dem Kompromiss im Vermittlungsausschussverfahren
haben die Länder endlich den Weg für einen
verbesserten Hochwasserschutz frei gemacht. Kurz vor
der Schneeschmelze und angesichts steigender Wasserpegel
hat die Vernunft gesiegt. Zweieinhalb Jahre nach dem
verheerenden Hochwasser an der Elbe und ihren Nebenflüssen
steht das neue Hochwasserschutzgesetz nun am Freitag
vor der Verabschiedung im Deutschen Bundesrat.
Allerdings nicht in Sachsen. Die Regierung des Freistaates
hat als einzige dagegen gestimmt, ein Skandal angesichts
der Tatsache, dass mit fast 10 Mrd. Bundesmitteln die
Hochwasserschäden in Sachsen bezahlt werden mussten.
Das Verfahren im Bundesrat wurde durch die Länder
lange verzögert, die vor allem ihre Länderkompetenzen,
Bauern- und Bauinteressen gegen Hochwasservorsorge verteidigten.
Ihre Vorbehalte konnten nun mit Kompromissen ausgeräumt
werden. Wir hätten uns, etwa beim Ackerbau und
der Bebauung in Überschwemmungsgebieten, klarere
bundeseinheitliche Vorgaben gewünscht. Doch die
Länder wollten größere Handlungsspielräume,
mit dem Kompromiss wurden ihnen mehr Freiheiten eingeräumt.
Damit ist jedoch auch eine größere Eigenverantwortung
der Länder beim vorsorgenden Hochwasserschutz verbunden.
Die Länder sind in der Pflicht, die Gewässer
oder Gewässerstrecken zu bestimmen, an denen wegen
drohender Hochwasserschäden Überschwemmungsgebiete
festgesetzt werden müssen. Dabei müssen sie
sicherstellen, dass die Öffentlichkeit beteiligt
wird. Für Hochwasservorsorge müssen sie auch
in überschwemmungsgefährdeten Gebiete sorgen.
Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten
Gebiete müssen in den Raumordnungsplänen,
den Flächennutzungsplänen und den Bebauungsplänen
gekennzeichnet werden, um Planungsträger und Bauwillige
frühzeitig über Hochwassergefahren zu informieren.
Ölheizungsanlagen in Überschwemmungsgebieten
müssen hochwassersicher nachgerüstet bzw.
errichtet werden, im Einzelfall kann auch das Verbot
neuer Ölheizungen von den Ländern geregelt
werden. Bei landwirtschaftlicher Nutzung müssen
nun die Länder dafür Sorge tragen, dass Bodenerosion
und Schadstoffeinträge in die Gewässer vermieden
oder verringert werden. Von den Ländern sind innerhalb
von vier Jahren Hochwasserschutzpläne aufzustellen,
um einen abgestimmten Hochwasserschutz entlang der Flüsse
gewährleisten zu können. Diese Pflicht besteht
nicht, wenn schon Hochwasserschutzpläne existieren.
Erstmals wird ein Verbot für die Planung neuer
Baugebiete in Überschwemmungsgebieten gesetzlich
geregelt. In Überschwemmungsgebieten darf künftig
nur in Ausnahmen unter Einhaltung sehr strenger Vorgaben
gebaut werden, damit keine neuen Schäden entstehen.
Nur so lässt sich vermeiden, dass aus den Bauherren
von heute die Entschädigungsfälle von morgen
werden. Denn niemand kann künftig sagen, er oder
sie hätte "es" nicht gewusst. So müssen
Kommunen nachweisen, dass es keinerlei Alternativen
gibt, der Hochwasserabfluss, Hochwasservorsorge und
Hochwasserschutz gewährleistet ist, Gefahr für
Leib und Leben und für Ober- und Unterlieger ausgeschlossen
werden kann und hochwassersicher gebaut wird. Im Grunde
heißt das: Man kann nur auf Stelzen bauen oder
gar nicht.
Der Bund ist mit der Vorlage des Gesetzes seiner Verantwortung
für das Wohl und den Schutz von Mensch und Umwelt
bei Hochwassergefahren nachgekommen. Die Länder
sind jetzt aufgerufen, die Vorgaben des Bundes umzusetzen
und ihre Verantwortung für einen vorsorgenden Hochwasserschutz
einzulösen.
Pressemitteilung
vom 1. Juli 2004 "Wider die Flut: Bundestag beschließt
Hochwasservorsorge"
Rede
von Winfried Hermann im deutschen Bundestag am
1. Juli 2004 zur 2. und 3. Lesung des Hochwasserschutzvorsorgegesetzes
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