Wasser
Pressemitteilung vom 1. Juli 2004:
Wider die Flut: Bundestag beschließt
Hochwasservorsorge
|
|
|
|
Zur heutigen Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes
erklären Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher
und Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss:
Die Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes durch
die rot-grüne Bundestagsmehrheit ist ein Meilenstein
für den Hochwasserschutz in Deutschland und die
richtige gesetzliche Antwort auf die Hochwasserkatastrophe
vom Sommer 2002.
Erstmals wird in allen Ländern einheitlich konsequente
Vorsorge betrieben. Überschwemmungsgebiete
und überschwemmungsgefährdete Gebiete
müssen ausgewiesen und in den Raumordnungs-, Flächennutzungs-
und Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Dadurch
werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen Bürger/Bürgerinnen
frühzeitig über Hochwassergefahren informiert.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen
zukünftig keine neuen Bau- und
Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Lückenschluss
ist nur noch mit hochwasserangepasster Bauweise zulässig.
Damit wird Schäden und Zerstörungen vorgebeugt.
Die Länder werden verpflichtet, flussgebietsbezogene
Hochwasserschutzpläne aufzustellen.
Diese sind zwischen den Ländern sowie international
abzustimmen. Damit sollen für die Flüsse auch
grenzüberschreitend Hochwasserschutzkonzepte erstellt
werden, so können z.B. neue Retentionsräume
geschaffen werden, in die das Hochwasser ausweichen
kann.
Auch die Landwirtschaft wird
sich künftig - schon im eigenen Interesse - stärker
an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Grünlandumbruch
in Überschwemmungsgebieten widerspricht schon heute
der Definition der guten fachlichen Praxis des Bundesnaturschutzgesetzes.
Beim Ackerbau soll stärker auf die Vermeidung von
Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer
bei Überflutungen geachtet werden. Dazu werden auch
im Rahmen der Agrarreform (cross compliance) insbesondere
für die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete
entsprechende Förderregeln aufgestellt. In besonders
erosionsgefährdeten Abflussbereichen muss der Ackerbau
bis 2012 eingestellt werden.
Während die rot-grüne Regierungsmehrheit mit
dem Hochwasservorsorgegesetz eine angemessene und ausgewogene
Antwort auf die Herausforderungen und Gefahren gibt,
scheint die Opposition die verheerenden Hochwässer
von 2002 und aus den 90er Jahren bereits vergessen zu
haben. Alle Ihre Anträge und Beiträge im Deutschen
Bundestag und im Bundesrat zielen darauf, zuerst Nutzungs-
und Wirtschaftsinteressen zu schützen und nicht
die Menschen vor dem Hochwasser. Wir appellieren an
CDU/CSU/FDP, im Bundesrat und in den Bundesländern
zu einer konstruktiven Politik zurückzukehren und
im Interesse der betroffenen Menschen die Hochwasservorsorge
nicht weiter zu blockieren sondern umzusetzen.
|