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Wasser

Pressemitteilung vom 1. Juli 2004:

Wider die Flut: Bundestag beschließt Hochwasservorsorge

 
 

Zur heutigen Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes erklären Winfried Hermann, umweltpolitischer Sprecher und Friedrich Ostendorff, Obmann im Agrarausschuss:

Die Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes durch die rot-grüne Bundestagsmehrheit ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz in Deutschland und die richtige gesetzliche Antwort auf die Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2002.

Erstmals wird in allen Ländern einheitlich konsequente Vorsorge betrieben. Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete müssen ausgewiesen und in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Dadurch werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen Bürger/Bürgerinnen frühzeitig über Hochwassergefahren informiert. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen zukünftig keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Lückenschluss ist nur noch mit hochwasserangepasster Bauweise zulässig. Damit wird Schäden und Zerstörungen vorgebeugt.

Die Länder werden verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen. Diese sind zwischen den Ländern sowie international abzustimmen. Damit sollen für die Flüsse auch grenzüberschreitend Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden, so können z.B. neue Retentionsräume geschaffen werden, in die das Hochwasser ausweichen kann.

Auch die Landwirtschaft wird sich künftig - schon im eigenen Interesse - stärker an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten widerspricht schon heute der Definition der guten fachlichen Praxis des Bundesnaturschutzgesetzes. Beim Ackerbau soll stärker auf die Vermeidung von Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer bei Überflutungen geachtet werden. Dazu werden auch im Rahmen der Agrarreform (cross compliance) insbesondere für die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete entsprechende Förderregeln aufgestellt. In besonders erosionsgefährdeten Abflussbereichen muss der Ackerbau bis 2012 eingestellt werden.

Während die rot-grüne Regierungsmehrheit mit dem Hochwasservorsorgegesetz eine angemessene und ausgewogene Antwort auf die Herausforderungen und Gefahren gibt, scheint die Opposition die verheerenden Hochwässer von 2002 und aus den 90er Jahren bereits vergessen zu haben. Alle Ihre Anträge und Beiträge im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zielen darauf, zuerst Nutzungs- und Wirtschaftsinteressen zu schützen und nicht die Menschen vor dem Hochwasser. Wir appellieren an CDU/CSU/FDP, im Bundesrat und in den Bundesländern zu einer konstruktiven Politik zurückzukehren und im Interesse der betroffenen Menschen die Hochwasservorsorge nicht weiter zu blockieren sondern umzusetzen.