09.10.2006
Europäisches Parlament verwässert
Feinstaubrichtlinie
– Dicke Luft für Europa –
Wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden können, müssen
sie eben
geschliffen oder aufgeweicht werden. Dies ist die simple
wie falsche
Konsequenz aus dem wenig erfolgreichen Umgang vieler Länder
mit dem
Problem Feinstaub. Das Europäische Parlament will die
Vorgaben zur
Luftreinhaltung lockern.
Mehr dazu gibt’s hier….
http://www.gruene-bundestag.de/cms/umwelt_natur/dok/149/149666.htm
Juni 2006
"Gesetzentwurf zum Schutz vor Fluglärm
nachbessern!"
Fluglärm beeinträchtigt Gesundheit, Ruhebedürfnis
und Lebensqualität
vieler Menschen. Angesichts der deutlichen Zunahme der
Verkehrsleistungen im Flugverkehr mit Wachstumsraten von
jährlich 5% und mehr, fordern wir, endlich wirksame
Regelungen zum besseren Schutz der
Anwohner in Flughafennähe gesetzlich zu verankern.
Mehr finden dazu Sie hier...
10.02.2006
"Bundesregierung muss Kommunen bei
der Feinstaubbekämpfung besser
unterstützen" - Pressemitteilung vom 10.02.06
hier
...
Themenspezial Feinstaub
Dicke Luft in unionsgeführten Ländern
rechtswidrig!
01.06.2005: Zum Erfolg der Stuttgarter Klage gegen Grenzwertüberschreitung
bei Feinstaub erklärt Winne Hermann ... [ PDF-Dokument
]
Kennzeichnungsverordnung Feinstaub
Das Bundesumweltministerium hat die Eckpunkte für eine
Verordnung vorgelegt, mit der die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen
mit vergleichsweise sauberen Dieselmotoren bundeseinheitlich
geregelt werden soll. Diese Fahrzeuge können zur Einhaltung
der Feinstaubgrenzwerte ganz oder teilweise von möglichen
Verkehrsbeschränkungen ausgenommen werden.
Die begünstigten Fahrzeuge werden durch Plaketten gekennzeichnet.
Die Regelungen zur Anwendung der Verkehrsbeschraenkungen
obliegen den ändern.
Hier finden Sie die Eckpunkte
für eine Kennzeichnungsverordnung...
mehr Infos gibts unter www.bmu.de
"Mach was Besseres gegen Feinstaub", so
lautet eine Kampagne für Dieselrußfilter von
Bündnis 90/Die Grünen. Die Autoindustrie wird
damit
aufgefordert, ab Juli nur noch Diesel-Neuwagen mit Rußpartikelfiltern
anzubieten.
Mehr dazu finden Sie hier: http://www.sauber-dieseln.de
Zur Feinstaubdebatte und den Vorschlägen
von Roland Koch erklärt Winfried Hermann, umweltpolitischer
Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen:
Länder müssen sofort handeln - Schluss mit Schwarzer-Peter-Spiel.
Pressemitteilung
vom 12.04.2005 ...
Feinstaub: Gesundheit geht vor [
mehr]
Für eine bessere Luft
Seit dem 1.1.2005 gelten strengere Grenzwerte
für Partikel in der Atemluft. In vielen Städten
werden diese Grenzwerte nur mit verkehrsbeschränkenden
Maßnahmen einhaltbar sein.
75 Prozent der Europäer leben in Städten und
sind dort teilweise massiver Luftverschmutzung ausgesetzt.
Große Gesundheitsprobleme werden laut Weltgesundheitsorganisation
und EU–Kommission durch den Ausstoß feiner Partikel
verursacht, die z.B. aus ungefilterten Dieselmotoren stammen.
Diese Partikel setzen sich in der Lunge fest und führen
zu unterschiedlichen Krankheiten, u.a. zu Lungenkrebs.
Die EU-Richtlinie für Luftqualität
Die EU hat 1999 eine Richtlinie für Luftqualität
verabschiedet, die u.a. einen verbindlichen Grenzwert für
Partikel–Immissionen enthält. Der Inhalt dieser
Richtlinie wurde 2002 mit Zustimmung des Bundesrates in
deutsches Recht übertragen und ist nun Bestandteil
des Bundesimmissionsschutzrechts.
Ab dem 1.1.2005 gelten für Partikel-Immissionen europaweit
verbindliche Grenzwerte. Der Jahresmittelwert darf
40 µg/m3 nicht übersteigen. Da die Belastung
im Jahresverlauf unterschiedlich sein kann, ist zudem ein
Tagesmittelwert von 50 µg /m3 festgelegt worden, der
an max. 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf.
Dies wird in vielen Städten gegenwärtig noch z.T.
drastisch überschritten.
Luftschadstoffe sind dann besonders gefährlich, wenn
sie hoch konzentriert auftreten. Dies ist
insbesondere an Hauptverkehrsstraßen aber auch im
Umfeld von Industrieanlagen der Fall. Beidseitig bebaute
Straßen mit einem hohen Schwerverkehrsanteil weisen
mit die höchsten Belastungen auf.
Hauptverursacher von Partikeln in der Nähe von Straßen
sind in der Regel ungefilterte Dieselabgase.
Die so genannte Hintergrundbelastung von Partikeln wird
zudem in hohem Maße durch den Ferntransport bestimmt.
Diese Werte sind regional unterschiedlich.
Was ändert sich am 1.1.2005?
Die Bundesländer sind aufgefordert, bei Grenzwertüberschreitungen
in den letzten Jahren bis Ende 2004 sogenannte Luftreinhaltepläne
zu erstellen. Für Gebiete, in denen die Grenzwerte
2005 überschritten werden, müssen Aktionspläne
vorgelegt werden. Diese Aktionspläne müssen direkt
wirksame Aktionen zur Verbesserung der Luftqualität
enthalten. Betroffen sind bundesweit 70 bis 120 Kommunen
und das Umfeld von Industrieanlagen.
Welche Maßnahmen können die Kommunen
ergreifen?
Nach geltender Rechtslage können Kommunen in Aktionsplänen
z.B. Verkehrsbeschränkungen verhängen. In Österreich
und Italien haben einige Städte bereits Fahrverbote
für Dieselfahrzeuge ohne Filter verhängt. Deutsche
Städte schrecken vor diesem Schritt bisher zurück,
obwohl die Grenzwerte auf anderem Weg kaum einzuhalten sein
dürften.
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung?
Die Bundesregierung will Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter
schnellstmöglich über einen Bonus bei der Kfz-Steuer
fördern. Dies bedarf z.Zt. noch der Zustimmung des
Bundesrates, da das Steueraufkommen bisher allein den Ländern
zufließt.
Mit der ökologischen Steuerreform
wurde ein günstiger Mineralölsteuersatz für
Erdgas als Kraftstoff bis 2020 festgeschrieben, um die Markteinführung
von Erdgasautos zu ermöglichen. Erdgasautos haben kein
Partikelproblem. Sie sind die wirtschaftliche Alternative
zum Dieselauto. 500 Tankstellen gibt es in Deutschland schon.
Bis 2007 sollen es 1.000 werden.
Das Bundesumweltministerium fördert in mehreren Modellprojekten
besonders hohe Umweltstandards bei Linienbussen und bei
Lieferfahrzeugen. Durch Erdgasantriebe
und besonders schadstoffarme Dieselmotoren wurde die vorgezogene
Markteinführung dieser Umweltstandards erreicht.
Mit der Einführung der LKW–Maut
ab dem 1.1.2005 werden zudem "Stinker" 40 Prozent
mehr Maut zahlen müssen als moderne LKW. Zudem wird
ein Teil des Güterverkehrs von der Straße auf
die Schiene verlagert werden.
Was kann der Einzelne tun?
Wer ein Dieselfahrzeug ohne Filter fährt, sollte
sich nach Möglichkeiten der Nachrüstung
mit einem Partikelfilter erkundigen. Wer ein neues Dieselauto
kauft, sollte auf einem Filter bestehen. Anwohner von besonders
belasteten Straßen haben das Recht, die Einhaltung
der Grenzwerte einzuklagen, wenn die zuständigen Behörden
untätig sind.
Die EU-Kommission fordert die Bürgerinnen
und Bürger Europas noch bis zum 31.1.2005 zu Stellungnahmen
für einen neuen, erweiterten Maßnahmenplan zur
Luftqualitätsverbesserung auf.
diesen Artikel zum Ausdrucken finden Sie hier...
Ausführlichere Informationen des Bundesumweltministeriums
finden Sie hier…
Ein Hintergrundpapier zu Feinstäuben finden Sie hier….
Übersicht über die Regelungen
bei der Emissionsminderung aus stationären Anlagen
zur Einhaltung der Feinstaub-Immissionsgrenzwerte vom 15.03.2005
[ als PDF-Datei
]
Hintergrundpapier zum Thema Staub/Feinstaub
vom Bundesumweltamt...
[ als PDF-Datei ]
Das Tor zur Einführung einer Kerosinsteuer
steht offen.
Pressemitteilung vom 10.03.05 zum Gutachten des Umweltbundesamtes
über die Möglichkeit der Einführung einer
Kerosinsteuer.... hier
Förderprogramm für Dieselrußfilter
jetzt!
Pressemitteilung
zum öffentlichen Auftritt des Bündnisses "Kein
Diesel ohne Filter" am 31.01.05
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