Wasser
Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
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Die Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes durch
die rot-grüne Bundestagsmehrheit ist ein Meilenstein
für den Hochwasserschutz in Deutschland. Es dient
der Umsetzung des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung
vom Sommer 2002 und ist die richtige gesetzliche Antwort
auf die Hochwasserkatastrophe. Die verheerenden Schäden,
die in den letzten Jahren durch extreme Hochwasserereignisse
eingetreten sind, haben deutlich gemacht, dass Schadensvorbeugung
zwingend vor Schadensbehebung stehen muss. Schadensträchtige
Nutzungen müssen daher aus den Überschwemmungsgebieten
fern gehalten werden. Mit dem Gesetz wird in allen Ländern
zum ersten Mal einheitlich konsequente Vorsorge betrieben.
Schadensvorsorge in Überschwemmungsgebieten
Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete
Gebiete müssen nun von den Ländern ausgewiesen
und in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und
Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Dadurch
werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen Bürger/Bürgerinnen
frühzeitig über Hochwassergefahren informiert.
In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen
zukünftig keine neuen Bau- und
Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Ausnahmen
gelten nur für wasserabhängige Standorte wie
Häfen und Werften. Lückenschluss in bestehenden
/in beplanten Siedlungsgebieten ist nur noch mit hochwasserangepasster
Bauweise zulässig. Wir unterbinden in Überschwemmungsgebieten
den Neueinbau von Ölheizungen
und von Anlagen, die bei Überschwemmungen Schadstoffe
in Gewässer eintragen. Damit wird Schäden
und Zerstörungen vorgebeugt.
Angepasste Landnutzung
Auch die landwirtschaftliche Nutzung
in Überschwemmungsgebieten muss sich künftig -
schon im eigenen Interesse - stärker an den Gefahren
des Hochwassers orientieren. Hochwasser verursacht Bodenerosionen
und Schadstoffausträge. Diese Gefahren sind bei
Ackerbauflächen - das ist wissenschaftlich erwiesen
- größer als bei der Grünlandnutzung.
Und sie bestehen im erhöhten Maße in den
Abflussbereichen von Überschwemmungsgebieten, wo die
Schleppkraft des Wassers deutlich stärker ist als
in den übrigen Bereichen. Grünlandumbruch
in Überschwemmungsgebieten widerspricht überdies
schon heute dem Bundesnaturschutzgesetz.
Beim Ackerbau muss daher stärker auf die Vermeidung
von Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in
Gewässer bei Überflutungen geachtet werden. Dazu
werden auch im Rahmen der Agrarreform insbesondere für
die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete entsprechende
Förderregeln aufgestellt. In besonders erosionsgefährdeten
Abflussbereichen muss der Ackerbau
bis 2012 eingestellt werden.
Das Wehklagen der Agrarlobby in diesem Punkt ist nach
dieser Konkretisierung nicht mehr berechtigt. Vielmehr
müsste sie sich fragen lassen, wer denn noch in
erosionsgefährdeten Abflussbereichen ackern will
und warum. Der Zeitpunkt 31.12.2012 wurde gewählt,
weil zu diesem Zeitpunkt auch die Maßnahmen zur
Umsetzung der europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinie
(WRRL) in den Gewässern abgeschlossen sein müssen.
Welche dies im einzelnen sein werden und in welcher
Weise diese die landwirtschaftliche Nutzung am Gewässer
betreffen werden, ergibt sich aus den, bis 2009 unter
Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellenden, Maßnahmenprogrammen
und Bewirtschaftungsplänen zur Umsetzung der WRRL.
Zum 31.12.2012 endet ebenfalls die Umstellungsphase
der Gemeinsamen Agrarreform vom
heutigen Fördersystem hin zur Umwandlung in ausschließlich
flächenbezogene Prämienzahlung gebunden an
die Einhaltung von Umweltstandards. ((cross compliance).
Die rund acht Jahre vom voraussichtlichen Inkrafttreten
des Gesetzes sind also der Zeitraum, in dem die landwirtschaftliche
Produktion an Gewässern in Hinblick auf eine nachhaltige,
den Gewässern angepasste Betriebsweise weiterentwickelt
werden sollte.
Koordinierter Hochwasserschutz
Die Länder sind nun verpflichtet, flussgebietsbezogene
Hochwasserschutzpläne aufzustellen.
Sie sind sowohl zwischen den Ländern als auch international
abzustimmen. Damit können für Flüsse,
die keinen Landesgrenzen folgen, entlang des gesamten
Flusslaufs Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden.
Auch können z.B. neue Retentionsräume geschaffen
werden, in die das Hochwasser ausweichen kann. Die nationale
und internationale Kooperation
zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
wird weiterhin von entscheidender Bedeutung sein. Ein
Schwerpunkt dabei wird die Ausrichtung verschiedener
Politikbereiche auf eine effektive Hochwasservorsorge.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Hochwasserschutzpläne
sind unverzichtbare Instrumente, um dieses Ziels zu
erreichen.
Opposition ohne Konzept
Während die rot-grüne Regierungsmehrheit mit
dem Hochwasservorsorgegesetz eine angemessene und ausgewogene
Antwort auf die Herausforderungen und Gefahren gibt,
scheint die Opposition die verheerenden Hochwässer
von 2002 und aus den 90er Jahren bereits vergessen zu
haben. Alle Ihre Anträge und Beiträge im Deutschen
Bundestag und im Bundesrat zielen darauf, zuerst Nutzungs-
und Wirtschaftsinteressen zu schützen und nicht
die Menschen vor dem Hochwasser. Es bleibt nun abzuwarten,
wie sich der Bundesrat, der dem Gesetzentwurf bekanntermaßen
kritisch gegenüber steht, im weiteren Verfahren
positioniert. Im parlamentarischen Verfahren haben wir
die berechtigten Kritikpunkte bereits aufgegriffen.
Wir appellieren an CDU/CSU/FDP im Bundesrat
und in den Bundesländern nun zu einer konstruktiven
Politik zurückzukehren und im Interesse der betroffenen
Menschen die Hochwasservorsorge nicht weiter zu blockieren
sondern umzusetzen.
Pressemitteilung
vom 1. Juli 2004 "Wider die Flut: Bundestag beschließt
Hochwasservorsorge"
Rede
von Winfried Hermann im deutschen Bundestag am
1. Juli 2004 zur 2. und 3. Lesung des Hochwasserschutzvorsorgegesetzes
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