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Wasser

Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes

 

 
 

Die Verabschiedung des Hochwasservorsorgegesetzes durch die rot-grüne Bundestagsmehrheit ist ein Meilenstein für den Hochwasserschutz in Deutschland. Es dient der Umsetzung des 5-Punkte-Programms der Bundesregierung vom Sommer 2002 und ist die richtige gesetzliche Antwort auf die Hochwasserkatastrophe. Die verheerenden Schäden, die in den letzten Jahren durch extreme Hochwasserereignisse eingetreten sind, haben deutlich gemacht, dass Schadensvorbeugung zwingend vor Schadensbehebung stehen muss. Schadensträchtige Nutzungen müssen daher aus den Überschwemmungsgebieten fern gehalten werden. Mit dem Gesetz wird in allen Ländern zum ersten Mal einheitlich konsequente Vorsorge betrieben.

Schadensvorsorge in Überschwemmungsgebieten

Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdete Gebiete müssen nun von den Ländern ausgewiesen und in den Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen gekennzeichnet werden. Dadurch werden die planenden Gemeinden und die bauwilligen Bürger/Bürgerinnen frühzeitig über Hochwassergefahren informiert. In festgesetzten Überschwemmungsgebieten dürfen zukünftig keine neuen Bau- und Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. Ausnahmen gelten nur für wasserabhängige Standorte wie Häfen und Werften. Lückenschluss in bestehenden /in beplanten Siedlungsgebieten ist nur noch mit hochwasserangepasster Bauweise zulässig. Wir unterbinden in Überschwemmungsgebieten den Neueinbau von Ölheizungen und von Anlagen, die bei Überschwemmungen Schadstoffe in Gewässer eintragen. Damit wird Schäden und Zerstörungen vorgebeugt.

Angepasste Landnutzung

Auch die landwirtschaftliche Nutzung in Überschwemmungsgebieten muss sich künftig - schon im eigenen Interesse - stärker an den Gefahren des Hochwassers orientieren. Hochwasser verursacht Bodenerosionen und Schadstoffausträge. Diese Gefahren sind bei Ackerbauflächen - das ist wissenschaftlich erwiesen - größer als bei der Grünlandnutzung. Und sie bestehen im erhöhten Maße in den Abflussbereichen von Überschwemmungsgebieten, wo die Schleppkraft des Wassers deutlich stärker ist als in den übrigen Bereichen. Grünlandumbruch in Überschwemmungsgebieten widerspricht überdies schon heute dem Bundesnaturschutzgesetz.
Beim Ackerbau muss daher stärker auf die Vermeidung von Bodenerosion und den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer bei Überflutungen geachtet werden. Dazu werden auch im Rahmen der Agrarreform insbesondere für die Hanglagen der Hochwasserentstehungsgebiete entsprechende Förderregeln aufgestellt. In besonders erosionsgefährdeten Abflussbereichen muss der Ackerbau bis 2012 eingestellt werden.

Das Wehklagen der Agrarlobby in diesem Punkt ist nach dieser Konkretisierung nicht mehr berechtigt. Vielmehr müsste sie sich fragen lassen, wer denn noch in erosionsgefährdeten Abflussbereichen ackern will und warum. Der Zeitpunkt 31.12.2012 wurde gewählt, weil zu diesem Zeitpunkt auch die Maßnahmen zur Umsetzung der europaweit geltenden Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in den Gewässern abgeschlossen sein müssen. Welche dies im einzelnen sein werden und in welcher Weise diese die landwirtschaftliche Nutzung am Gewässer betreffen werden, ergibt sich aus den, bis 2009 unter Beteiligung der Öffentlichkeit zu erstellenden, Maßnahmenprogrammen und Bewirtschaftungsplänen zur Umsetzung der WRRL. Zum 31.12.2012 endet ebenfalls die Umstellungsphase der Gemeinsamen Agrarreform vom heutigen Fördersystem hin zur Umwandlung in ausschließlich flächenbezogene Prämienzahlung gebunden an die Einhaltung von Umweltstandards. ((cross compliance). Die rund acht Jahre vom voraussichtlichen Inkrafttreten des Gesetzes sind also der Zeitraum, in dem die landwirtschaftliche Produktion an Gewässern in Hinblick auf eine nachhaltige, den Gewässern angepasste Betriebsweise weiterentwickelt werden sollte.

Koordinierter Hochwasserschutz

Die Länder sind nun verpflichtet, flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen. Sie sind sowohl zwischen den Ländern als auch international abzustimmen. Damit können für Flüsse, die keinen Landesgrenzen folgen, entlang des gesamten Flusslaufs Hochwasserschutzkonzepte erstellt werden. Auch können z.B. neue Retentionsräume geschaffen werden, in die das Hochwasser ausweichen kann. Die nationale und internationale Kooperation zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes wird weiterhin von entscheidender Bedeutung sein. Ein Schwerpunkt dabei wird die Ausrichtung verschiedener Politikbereiche auf eine effektive Hochwasservorsorge. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Hochwasserschutzpläne sind unverzichtbare Instrumente, um dieses Ziels zu erreichen.

Opposition ohne Konzept

Während die rot-grüne Regierungsmehrheit mit dem Hochwasservorsorgegesetz eine angemessene und ausgewogene Antwort auf die Herausforderungen und Gefahren gibt, scheint die Opposition die verheerenden Hochwässer von 2002 und aus den 90er Jahren bereits vergessen zu haben. Alle Ihre Anträge und Beiträge im Deutschen Bundestag und im Bundesrat zielen darauf, zuerst Nutzungs- und Wirtschaftsinteressen zu schützen und nicht die Menschen vor dem Hochwasser. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich der Bundesrat, der dem Gesetzentwurf bekanntermaßen kritisch gegenüber steht, im weiteren Verfahren positioniert. Im parlamentarischen Verfahren haben wir die berechtigten Kritikpunkte bereits aufgegriffen. Wir appellieren an CDU/CSU/FDP im Bundesrat und in den Bundesländern nun zu einer konstruktiven Politik zurückzukehren und im Interesse der betroffenen Menschen die Hochwasservorsorge nicht weiter zu blockieren sondern umzusetzen.




Pressemitteilung vom 1. Juli 2004 "Wider die Flut: Bundestag beschließt Hochwasservorsorge"

Rede von Winfried Hermann im deutschen Bundestag am 1. Juli 2004 zur 2. und 3. Lesung des Hochwasserschutzvorsorgegesetzes