Antwort der Bundesregierung: Klimapolitische Kompensation von Dienstflügen bei Empfängern öffentlicher Zuwendungen

Autor: admin  |  Kategorie: Anfragen, Umwelt und Klima

Antwort
der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage

der Abgeordneten Winfried Hermann, Dr. Anton Hofreiter, Bettina Herlitzius, Stephan Kühn, Daniela Wagner, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bundestagsdrucksache 17/2243

Vorbemerkung der Fragesteller:
Die Bundesregierung hat am 28. Februar 2007 beschlossen, die Dienstreisen der Mitglieder und Beschäftigten der Bundesregierung „klimaneutral“ zu stellen. Das heißt, die bei unvermeidbaren Dienstflügen sowie Dienstfahrten mit dem PKW produzierten Treibhausgase an anderer Stelle durch Investitionen in Klimaschutzprojekte zu kompensieren. Dadurch sollen die Treibhausgasemissionen im Geschäftsbereich der Bundesregierung im Zeitraum von 2008 bis 2012 um 30 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 reduziert werden. Eingeschlossen sind die Kabinettsmitglieder, Bedienstete der Ministerien, des Bundeskanzler-, Bundespräsidial- und Bundespresseamtes. Diesem Vorhaben haben sich etliche nachgeordnete Behörden wie auch der Bundestag angeschlossen. Schließlich hatte das BMU in einer Pressemitteilung Nr. 056/07 im Jahre 2007 andere Institutionen und Unternehmen dazu aufgerufen „ähnliche Initiativen zu ergreifen, um die Belastung des Klimas zu reduzieren“.

Institutionelle Empfänger staatlicher Zuwendungen – sei es in Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Verbänden, Wirtschaft oder politischen Stiftungen – haben hingegen bislang keine Möglichkeit, aus den Zuwendungen Kompensationszahlungen durch die Förderung von Klimaschutzprojekten zu leisten. Nach Auskunft des Bundesverwaltungsamts handelt es sich bei Kompensationszahlungen nach dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 28. Februar 2007 um freiwillige Leistungen, die nach den Richtlinien des Bundesministeriums des Innern nicht zuwendungsfähig sind. Als zuwendungsfähig können nur notwendige Reisekosten anerkannt werden. Institutionelle Empfänger von Bundesmitteln, auch solche die im Auftrag von Bundesministerien oder -behörden oder dem Bundestag handeln (etwa die Fraunhofer-Gesellschaft), werden daher nach dieser Maßgabe nicht mit Bundesbehörden gleichgestellt.

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