Schadstoffemissionen
aus Großfeuerungsanlagen
werden deutlich reduziert (13. BImSchV)
|
|
|
|
Neben den Rußpartikeln aus Dieselmotoren stellt
die Minimierung der Staubemissionen eine der letzten
großen Herausforderungen der Luftreinhaltung dar.
Nachdem in der Vergangenheit die Emissionen von Schwefeldioxid
erfolgreich reduziert werden konnten, ist jetzt die
deutliche Verminderung von Stickstoffoxiden und vor
allem von Staub ein wichtiges Ziel. Mit der Verabschiedung
der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vorgelegten Verordnung über
Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)
durch den Bundestag soll der Ausstoß von Staub
und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen
(z. B. Kraftwerken oder Raffinerien) gesenkt werden.
Mit der Novellierung der 13. BImSchV wird die europäische
Großfeuerungsanlagen-Richtlinie aus dem Jahre
2001 (EU-RL 2001/80/EG zur Begrenzung der Schadstoffemissionen
aus Großfeuerungsanlagen in die Luft) umgesetzt.
Sie ist Bestandteil der europäischen Strategie
zur Begrenzung der Schadstoffemissionen aus großen
Feuerungsanlagen und soll die Versauerung durch Schwefeldioxid
und Stickstoffoxide deutlich eindämmen.
Das Bundeskabinett hatte am 28. Mai 2003 auf Vorschlag
von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Neufassung
der Großfeuerungsanlagenverordnung aus dem Jahre
1983 beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundestag
wird die Verordnung nun dem Bundesrat zugeleitet, im
Frühherbst wird eine Entscheidung erwartet.
Was ist neu an der Verordnung: Sie gilt konkret für
die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungs-
und Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung
von 50 Megawatt (oder mehr) sowie für den Einsatz
fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe.
Die 13. BImSchV komplettiert damit die vorsorgenden
Maßnahmen zur Luftreinhaltung der rot-grünen
Bundesregierung. Denn die Verordnung setzt Standards
für jene Anlagen, die nicht von der bereits verabschiedeten
17. BImSchV erfasst sind. Bereits mit dieser "Verordnung
über die Verbrennung und die Mitverbrennung von
Abfällen" (17. BImSchV) wurden im laufenden Jahr
höhere Umweltstandards für die Verbrennung
und Mitverbrennung von Abfällen festgelegt.
Mit der neuen Verordnung werden wir wirksam gegen die
Luftverschmutzung mit Schwefeldioxid und Stickstoffoxid
und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken vorgehen.
Der gesundheitlichen Problematik von Stäuben, insbesondere
Feinstäuben, wurde durch eine drastische Absenkung
der zulässigen Staubemissionsgrenzwerte Rechnung
getragen. Insgesamt sieht die Verordnung strengere Anforderungen
sowohl für die Einhaltung nationaler Emissionshöchstmengen
als auch für die von der EU festgesetzten Grenzwerte
für Staub in der Atemluft vor.
Zusammen mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung
der Luft (TA Luft 2002) und der 17. BImSchV schreibt
sie den gegenwärtigen Stand der Technik von Feuerungsanlagen
fest. Neuanlagen, die mit dem neusten Standes der Technik
ausgestattet sind, führen zukünftig zur deutlichen
Reduzierung der Emissionen. Auf diesem Wege werden für
die anstehende Erneuerung des deutschen Kraftwerks-
und Anlagenparks entscheidende umweltpolitische Weichenstellungen
vorgenommen.
Im Konzert mit den anderen Maßnahmen werden wir
mit der 13. BImSchV die Luftqualität in Deutschland
aber auch in Europa verbessern und die Gesundheitsrisiken
eindämmen.
|