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Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen
werden deutlich reduziert (13. BImSchV)

 
 

Neben den Rußpartikeln aus Dieselmotoren stellt die Minimierung der Staubemissionen eine der letzten großen Herausforderungen der Luftreinhaltung dar. Nachdem in der Vergangenheit die Emissionen von Schwefeldioxid erfolgreich reduziert werden konnten, ist jetzt die deutliche Verminderung von Stickstoffoxiden und vor allem von Staub ein wichtiges Ziel. Mit der Verabschiedung der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) durch den Bundestag soll der Ausstoß von Staub und Stickstoffoxiden aus großen Feuerungsanlagen (z. B. Kraftwerken oder Raffinerien) gesenkt werden.

Mit der Novellierung der 13. BImSchV wird die europäische Großfeuerungsanlagen-Richtlinie aus dem Jahre 2001 (EU-RL 2001/80/EG zur Begrenzung der Schadstoffemissionen aus Großfeuerungsanlagen in die Luft) umgesetzt. Sie ist Bestandteil der europäischen Strategie zur Begrenzung der Schadstoffemissionen aus großen Feuerungsanlagen und soll die Versauerung durch Schwefeldioxid und Stickstoffoxide deutlich eindämmen.

Das Bundeskabinett hatte am 28. Mai 2003 auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin eine Neufassung der Großfeuerungsanlagenverordnung aus dem Jahre 1983 beschlossen. Nach der Zustimmung durch den Bundestag wird die Verordnung nun dem Bundesrat zugeleitet, im Frühherbst wird eine Entscheidung erwartet.

Was ist neu an der Verordnung: Sie gilt konkret für die Errichtung, Beschaffenheit und den Betrieb von Feuerungs- und Gasturbinenanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt (oder mehr) sowie für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Die 13. BImSchV komplettiert damit die vorsorgenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung der rot-grünen Bundesregierung. Denn die Verordnung setzt Standards für jene Anlagen, die nicht von der bereits verabschiedeten 17. BImSchV erfasst sind. Bereits mit dieser "Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen" (17. BImSchV) wurden im laufenden Jahr höhere Umweltstandards für die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen festgelegt.

Mit der neuen Verordnung werden wir wirksam gegen die Luftverschmutzung mit Schwefeldioxid und Stickstoffoxid und die damit verbundenen Gesundheitsrisiken vorgehen. Der gesundheitlichen Problematik von Stäuben, insbesondere Feinstäuben, wurde durch eine drastische Absenkung der zulässigen Staubemissionsgrenzwerte Rechnung getragen. Insgesamt sieht die Verordnung strengere Anforderungen sowohl für die Einhaltung nationaler Emissionshöchstmengen als auch für die von der EU festgesetzten Grenzwerte für Staub in der Atemluft vor.

Zusammen mit der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft 2002) und der 17. BImSchV schreibt sie den gegenwärtigen Stand der Technik von Feuerungsanlagen fest. Neuanlagen, die mit dem neusten Standes der Technik ausgestattet sind, führen zukünftig zur deutlichen Reduzierung der Emissionen. Auf diesem Wege werden für die anstehende Erneuerung des deutschen Kraftwerks- und Anlagenparks entscheidende umweltpolitische Weichenstellungen vorgenommen.

Im Konzert mit den anderen Maßnahmen werden wir mit der 13. BImSchV die Luftqualität in Deutschland aber auch in Europa verbessern und die Gesundheitsrisiken eindämmen.