Grenzüberschreitende
Luftreinhaltung gegen Sommersmog,
sauren Boden und Eutrophierung (33. BImSchV)
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Mit einer konzertierten Aktion wird jetzt nicht nur
in Deutschland sondern europaweit gegen die Luftschadstoffe
vorgegangen, die für die Bildung von Ozon, die
Schädigung der Atemwege und für das Waldsterben
verantwortlich sind: Zum Beispiel Stoffe wie Schwefeloxid
oder Stickstoffoxide aus Autoverkehr und Großfeuerungsanlagen,
Lösungs- und Verdünnungsmittel aus Lacken
und Farben oder andere Ozon-Vorläufersubstanzen.
Wir haben in den vergangenen Jahren vieles in der Luftreinhaltung
erreicht. Neben Staub und Rußpartikeln gilt es weiterhin
jene Schadstoffe drastisch einzudämmen, die noch
immer zu Sommersmog, Versauerung sowie Verunreinigung
von Gewässern und Böden beitragen. Mit diesem
Ziel hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und Reaktorsicherheit vor der parlamentarischen Sommerpause
eine Verordnung auf den Weg gebracht, die EG-rechtliche
Vorschriften mit der Novellierung bestehender Bundes-Immissionsschutzgesetze
und Neuregelungen umsetzt (33. BImSchV). Die Verordnung
legt klare Emissionshöchstmengen für bestimmte
Luftschadstoffe fest, um die Ausbreitung von Sommersmog,
die Bodenversauerung und die Schadstoffeinträge
in Gewässer und Böden zu reduzieren. Mit diesem
Instrument wird ein ganzes Paket EU-rechtlicher Vorschriften
zur Luftreinhaltung in deutsches Recht umgesetzt. Im
einzelnen handelt es sich dabei um die Ozon-RL (RL 2002/3/EG
des Europ. Parlaments und des Rates über den Ozongehalt
der Luft) sowie die NEC-RL (RL 2001/81EG über nationale
Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe).
Langfristig - also bis 2010 - sollen mit Hilfe dieser
Maßnahmen kritische Konzentrationen von bestimmten Schadstoffen
nicht mehr überschritten werden. Berichtspflichten
an die EU sollen für die Einhaltung sorgen. Mit
der Verordnung wird die Voraussetzung für die Ratifizierung
des so genannten "Multikomponentenprotokolls" geschaffen.
Es ist eines der Protokolle zur Luftreinhaltung im Rahmen
des Genfer Luftreinhalteübereinkommens der UN-Wirtschaftskommission
für Europa (ECE). Ziel der Vereinbarung ist analog
zur EU-NEC-Richtlinie die schrittweise Verminderung
und Begrenzung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem
Ozon in ganz Europa. Die Verordnung stellt ohne Zweifel
einen Riesenschritt im Kampf gegen grenzübergeifende
Luftschadstoffe dar. Dies gerade auch deshalb, weil
die Luftreinhaltemaßnahmen in der Europäischen
Union und den UN-ECE Mitgliedstaaten (EU, USA, Kanada)
umzusetzen sind. Mit der Verordnung werden wir die Belastungen
von Boden, Gewässern und Luft mit umwelt- und gesundheitsschädlichen
Stoffen und flüchtige organische Verbindungen reduzieren
und so den Gesundheitsschutz wie den Zustand der Umwelt
in ganz erheblichem Umfang verbessern.
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