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Grenzüberschreitende Luftreinhaltung gegen Sommersmog,
sauren Boden und Eutrophierung (33. BImSchV)

 
 

Mit einer konzertierten Aktion wird jetzt nicht nur in Deutschland sondern europaweit gegen die Luftschadstoffe vorgegangen, die für die Bildung von Ozon, die Schädigung der Atemwege und für das Waldsterben verantwortlich sind: Zum Beispiel Stoffe wie Schwefeloxid oder Stickstoffoxide aus Autoverkehr und Großfeuerungsanlagen, Lösungs- und Verdünnungsmittel aus Lacken und Farben oder andere Ozon-Vorläufersubstanzen.

Wir haben in den vergangenen Jahren vieles in der Luftreinhaltung erreicht. Neben Staub und Rußpartikeln gilt es weiterhin jene Schadstoffe drastisch einzudämmen, die noch immer zu Sommersmog, Versauerung sowie Verunreinigung von Gewässern und Böden beitragen. Mit diesem Ziel hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vor der parlamentarischen Sommerpause eine Verordnung auf den Weg gebracht, die EG-rechtliche Vorschriften mit der Novellierung bestehender Bundes-Immissionsschutzgesetze und Neuregelungen umsetzt (33. BImSchV). Die Verordnung legt klare Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe fest, um die Ausbreitung von Sommersmog, die Bodenversauerung und die Schadstoffeinträge in Gewässer und Böden zu reduzieren. Mit diesem Instrument wird ein ganzes Paket EU-rechtlicher Vorschriften zur Luftreinhaltung in deutsches Recht umgesetzt. Im einzelnen handelt es sich dabei um die Ozon-RL (RL 2002/3/EG des Europ. Parlaments und des Rates über den Ozongehalt der Luft) sowie die NEC-RL (RL 2001/81EG über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe).

Langfristig - also bis 2010 - sollen mit Hilfe dieser Maßnahmen kritische Konzentrationen von bestimmten Schadstoffen nicht mehr überschritten werden. Berichtspflichten an die EU sollen für die Einhaltung sorgen. Mit der Verordnung wird die Voraussetzung für die Ratifizierung des so genannten "Multikomponentenprotokolls" geschaffen. Es ist eines der Protokolle zur Luftreinhaltung im Rahmen des Genfer Luftreinhalteübereinkommens der UN-Wirtschaftskommission für Europa (ECE). Ziel der Vereinbarung ist analog zur EU-NEC-Richtlinie die schrittweise Verminderung und Begrenzung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon in ganz Europa. Die Verordnung stellt ohne Zweifel einen Riesenschritt im Kampf gegen grenzübergeifende Luftschadstoffe dar. Dies gerade auch deshalb, weil die Luftreinhaltemaßnahmen in der Europäischen Union und den UN-ECE Mitgliedstaaten (EU, USA, Kanada) umzusetzen sind. Mit der Verordnung werden wir die Belastungen von Boden, Gewässern und Luft mit umwelt- und gesundheitsschädlichen Stoffen und flüchtige organische Verbindungen reduzieren und so den Gesundheitsschutz wie den Zustand der Umwelt in ganz erheblichem Umfang verbessern.