Koalitionsgesetz völlig
unzureichend für wirksame Dopingbekämpfung
Immer mehr werden in diesen Tagen die unterschiedlichen
Facetten des Themas Doping bekannt: Im Radsport wechseln
sich tränenreiche Geständnisse von Erik Zabel und
Rolf Aldag ab mit verstocktem Schweigen von Jan Ullrich;
die Regierungskoalition legt dem Parlament ein wenig weiterführendes
Gesetz zur Dopingbekämpfung vor; die Sportverbände überbieten
sich mit Pseudo-Aktionsplänen und abblockenden Statements.
Nicht zuletzt die langjährigen Dopingaktivitäten
am Uni-Klinikum Freiburg zeigen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit
Steuergelder missbräuchlich verwendet worden sind. Hier
hilft nur eine umfassende Aufklärung mit Hilfe externer
Experten weiter.
In der Berliner Politik dominiert viel Aktivität, aber
nur wenig Substanz. Der Gesetzentwurf der Koalition zur Dopingbekämpfung
ist inhaltlich zu unbestimmt und spart den Sportler als aktiven
Teil des Dopinggeschehens weiter aus. Ein notwendiges Gesamtkonzept
gegen Doping ist bei der großen Koalition ebenfalls
nicht erkennbar. Dies wurde besonders deutlich bei einer öffentlichen
Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages
am 20. Juni 2007 in Berlin. Selten haben die eingeladenen
Juristen einen Gesetzentwurf als so untauglich bezeichnet
wie in diesem Fall den Gesetzentwurf der Bundesregierung.
Klar ist: Mit der schwarz-roten Koalition wird Deutschland
auch weiter den Erfordernissen einer modernen Dopingbekämpfung
hinterhinken.
Unsere Bundestagsfraktion hat dagegen schon im Januar dieses
Jahres einen richtungweisenden parlamentarischen Entwurf
zur Dopingbekämpfung vorgelegt (Bundestagsdrucksache
16/4166). Wir müssen das Kulturgut Sport, den fairen
Wettbewerb besser schützen. Es müssen auch
endlich die richti¬gen Schlussfolgerungen daraus gezogen
werden, dass sich Teile des Sports weiter kommerzialisiert
haben und daher auch Regeln ähnlich dem Wirtschaftsrecht
angewendet werden müssen. Der Sportbetrug durch
Doping muss bestraft werden, und die längst international
tätigen kriminellen Dopingnetzwerke müssen
stärker dem Strafrecht unterzogen werden. Und auch der
Sportler, der durch Doping den wirtschaftlichen Wettbewerb
im Sport verfälscht, überwiegend also der Profisportler,
muss zukünftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen.
Damit zeigt unsere Fraktion einen zeitgemäßen
und auch verfassungsrechtlich tragbaren Weg auf. Ich bedauere
es sehr, dass die große Koalition sich leider bisher
nicht ernsthaft damit auseinander gesetzt hat und nur abgelehnt
hat. Die Dopingbekämpfung muss konzeptionell und
strukturell weiter entwickelt werden: Wir brauchen erstens
ein unabhängiges und funktionsfähiges Dopingkontroll-
und Sanktionssystem, wir brauchen zweitens eine finanziell
gut ausgestattete Antidopingforschung, und drittens muss
eine wirkungsvolle und umfassende Gesamtstrategie mit
dem Schwerpunkt Dopingprävention entwickelt werden.
Staat und Sport sind gleichermaßen gefordert.
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