Kolumne Schwäbisches Tagblatt
         

Koalitionsgesetz völlig unzureichend für wirksame Dopingbekämpfung

Immer mehr werden in diesen Tagen die unterschiedlichen Facetten des Themas Doping bekannt: Im Radsport wechseln sich tränenreiche Geständnisse von Erik Zabel und Rolf Aldag ab mit verstocktem Schweigen von Jan Ullrich; die Regierungskoalition legt dem Parlament ein wenig weiterführendes Gesetz zur Dopingbekämpfung vor; die Sportverbände überbieten sich mit Pseudo-Aktionsplänen und abblockenden Statements. Nicht zuletzt die langjährigen Dopingaktivitäten am Uni-Klinikum Freiburg zeigen, dass mit großer Wahrscheinlichkeit Steuergelder missbräuchlich verwendet worden sind. Hier hilft nur eine umfassende Aufklärung mit Hilfe externer Experten weiter.

In der Berliner Politik dominiert viel Aktivität, aber nur wenig Substanz. Der Gesetzentwurf der Koalition zur Dopingbekämpfung ist inhaltlich zu unbestimmt und spart den Sportler als aktiven Teil des Dopinggeschehens weiter aus. Ein notwendiges Gesamtkonzept gegen Doping ist bei der großen Koalition ebenfalls nicht erkennbar. Dies wurde besonders deutlich bei einer öffentlichen Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestages am 20. Juni 2007 in Berlin. Selten haben die eingeladenen Juristen einen Gesetzentwurf als so untauglich bezeichnet wie in diesem Fall den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Klar ist: Mit der schwarz-roten Koalition wird Deutschland auch weiter den Erfordernissen einer modernen Dopingbekämpfung hinterhinken.

Unsere Bundestagsfraktion hat dagegen schon im Januar dieses Jahres einen richtungweisenden parlamentarischen Entwurf zur Dopingbekämpfung vorgelegt (Bundestagsdrucksache 16/4166). Wir müssen das Kulturgut Sport, den fairen Wettbewerb besser schützen. Es müssen auch endlich die richti¬gen Schlussfolgerungen daraus gezogen werden, dass sich Teile des Sports weiter kommerzialisiert haben und daher auch Regeln ähnlich dem Wirtschaftsrecht angewendet werden müssen. Der Sportbetrug durch Doping muss bestraft werden, und die längst international tätigen kriminellen Dopingnetzwerke müssen stärker dem Strafrecht unterzogen werden. Und auch der Sportler, der durch Doping den wirtschaftlichen Wettbewerb im Sport verfälscht, überwiegend also der Profisportler, muss zukünftig mit strafrechtlichen Sanktionen rechnen. Damit zeigt unsere Fraktion einen zeitgemäßen und auch verfassungsrechtlich tragbaren Weg auf. Ich bedauere es sehr, dass die große Koalition sich leider bisher nicht ernsthaft damit auseinander gesetzt hat und nur abgelehnt hat. Die Dopingbekämpfung muss konzeptionell und strukturell weiter entwickelt werden: Wir brauchen erstens ein unabhängiges und funktionsfähiges Dopingkontroll- und Sanktionssystem, wir brauchen zweitens eine finanziell gut ausgestattete Antidopingforschung, und drittens muss eine wirkungsvolle und umfassende Gesamtstrategie mit dem Schwerpunkt Dopingprävention entwickelt werden. Staat und Sport sind gleichermaßen gefordert.


 

zurück

...

 

vom 06.07.2007

 

zurück...