Vertuschungsstrategie des Umweltministeriums
begünstigte den Einbau funktionsuntüchtiger Dieselrußfilter
Zum Bericht des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministerium
zum Skandal um 60.000 funktionsuntüchtigen Rußfilter
erklären Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher, und Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische
Sprecherin.
Heute haben weder der schriftliche noch der mündliche
Bericht vor dem Verkehrs-
und dem Umweltausschuss etwas zur Aufklärung des Skandals
um die wirkungslosen Rußfilter beigetragen. Schlimmer
noch: Dem Parlament wurden beschönigende Informationen
vorgelegt, die zum Teil nachweislich falsch sind.
Seit Mitte 2006 lagen Ergebnisse aus einem Testverfahren
vor, die einen Anfangsverdacht gegen die Wirksamkeit der Filter
begründen hätten müssen. Erst
Ende 2007 wurde gehandelt.
Der Skandal hätte vermieden werden können, wenn
das Kraftfahrtbundesamt frühzeitig durch das Bundesumweltministerium
informiert worden wäre und wenn dem Auskunftsersuchen
der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom November 2006 stattgegeben
worden wäre. So musste sich die DUH in einem langwierigen
Verwaltungsgerichtsverfahren Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz
einklagen. Erst als die Herausgabe der Akten nach einem Urteil
des Verwaltungsgerichts Dessau zwingend war, ist man im Bundesumweltministerium
aufgewacht - ein Jahr zu spät!
Die mit heißer Nadel gestrickte Kulanzregelung ist
praktisch genauso wirkungslos, wie die Filter, die sie ersetzen
soll.
Seit Bekanntgabe der Kulanzregelung zwischen Umweltminister
Gabriel und dem Kraftfahrzeuggewerbe ist die Nachrüstung
mit Dieselrußfiltern praktisch zum Erliegen gekommen.
Funktionsuntüchtige Filter werden von den Werkstätten
nicht ausgetauscht, weil die Hersteller der Betrugsfilter
schon angekündigt haben, den Austausch mit funktionierenden
Filtern seriöser Hersteller nicht zu ersetzen. Es steht
in den Sternen, ob die Hersteller der Betrugsfilter selbst
in absehbarer Zeit funktionstüchtige Filter liefern können
und es ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch nicht
zuzumuten, erneut Filter einbauen zu müssen von Herstellern,
bei denen gerade die Staatsanwalt im Haus ist, weil sie die
Zulassung nur mit gefälschten Prüfergebnissen erhalten
haben.
Zudem besteht kein Anreiz, die wirkungslosen Filter auszutauschen,
weil die Steuervergünstigung und die Feinstaubplakette
auch ohne Austausch gültig bleiben. Dabei schreibt das
Kraftfahrzeugsteuergesetz in Paragraf 12.2 ausdrücklich
vor, dass die Steuer neu festzusetzen ist, "wenn nachträglich
festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen
haben oder nicht vorliegen." Die Voraussetzung ist in
Paragraf 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes damit beschrieben,
dass die Fahrzeuge technisch so verbessert werden, dass bestimmte
Partikelminderungsstufen erreicht werden. Dies ist offensichtlich
nicht der Fall, weil die Filter wirkungslos sind.
Trotz der ministeriellen Zusage in der Kulanzregelung droht
den Besitzern solcher Fahrzeuge damit nachträglich doch
noch die Aberkennung der Steuerbefreiung.
Es muss schnell eine Positivliste der Filter vorgelegt werden,
die funktionieren, um die Verunsicherung bei nachrüstungswilligen
Autofahrerinnen und Autofahrern zu beenden.
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