Vertuschungsstrategie des Umweltministeriums
begünstigte den Einbau funktionsuntüchtiger Dieselrußfilter


Zum Bericht des Bundesumwelt- und des Bundesverkehrsministerium zum Skandal um 60.000 funktionsuntüchtigen Rußfilter erklären Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher, und Sylvia Kotting-Uhl, umweltpolitische Sprecherin.

Heute haben weder der schriftliche noch der mündliche Bericht vor dem Verkehrs-
und dem Umweltausschuss etwas zur Aufklärung des Skandals um die wirkungslosen Rußfilter beigetragen. Schlimmer noch: Dem Parlament wurden beschönigende Informationen vorgelegt, die zum Teil nachweislich falsch sind.

Seit Mitte 2006 lagen Ergebnisse aus einem Testverfahren vor, die einen Anfangsverdacht gegen die Wirksamkeit der Filter begründen hätten müssen. Erst
Ende 2007 wurde gehandelt.

Der Skandal hätte vermieden werden können, wenn das Kraftfahrtbundesamt frühzeitig durch das Bundesumweltministerium informiert worden wäre und wenn dem Auskunftsersuchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom November 2006 stattgegeben worden wäre. So musste sich die DUH in einem langwierigen Verwaltungsgerichtsverfahren Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz einklagen. Erst als die Herausgabe der Akten nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Dessau zwingend war, ist man im Bundesumweltministerium aufgewacht - ein Jahr zu spät!

Die mit heißer Nadel gestrickte Kulanzregelung ist praktisch genauso wirkungslos, wie die Filter, die sie ersetzen soll.

Seit Bekanntgabe der Kulanzregelung zwischen Umweltminister Gabriel und dem Kraftfahrzeuggewerbe ist die Nachrüstung mit Dieselrußfiltern praktisch zum Erliegen gekommen. Funktionsuntüchtige Filter werden von den Werkstätten nicht ausgetauscht, weil die Hersteller der Betrugsfilter schon angekündigt haben, den Austausch mit funktionierenden Filtern seriöser Hersteller nicht zu ersetzen. Es steht in den Sternen, ob die Hersteller der Betrugsfilter selbst in absehbarer Zeit funktionstüchtige Filter liefern können und es ist den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch nicht zuzumuten, erneut Filter einbauen zu müssen von Herstellern, bei denen gerade die Staatsanwalt im Haus ist, weil sie die Zulassung nur mit gefälschten Prüfergebnissen erhalten haben.

Zudem besteht kein Anreiz, die wirkungslosen Filter auszutauschen, weil die Steuervergünstigung und die Feinstaubplakette auch ohne Austausch gültig bleiben. Dabei schreibt das Kraftfahrzeugsteuergesetz in Paragraf 12.2 ausdrücklich vor, dass die Steuer neu festzusetzen ist, "wenn nachträglich festgestellt wird, dass die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben oder nicht vorliegen." Die Voraussetzung ist in Paragraf 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes damit beschrieben, dass die Fahrzeuge technisch so verbessert werden, dass bestimmte Partikelminderungsstufen erreicht werden. Dies ist offensichtlich nicht der Fall, weil die Filter wirkungslos sind.

Trotz der ministeriellen Zusage in der Kulanzregelung droht den Besitzern solcher Fahrzeuge damit nachträglich doch noch die Aberkennung der Steuerbefreiung.

Es muss schnell eine Positivliste der Filter vorgelegt werden, die funktionieren, um die Verunsicherung bei nachrüstungswilligen Autofahrerinnen und Autofahrern zu beenden.



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