Bahn-Börsengang: Infratruktur-Wertausgleich kostet 7,5 Milliarden Euro – Bilanzrechtliche Fragen nicht abschließend geklärt

Wenn der Bund die Infrastrukturunternehmen der Deutschen Bahn AG nach erfolgter Privatisierung wieder in sein vollständiges Eigentum rückübertragen wollte, müsste er dafür nach heutigem Stand 7,5 Milliarden Euro bezahlen.

Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundesregierung, in der es wörtlich heißt: "Das Eigenkapital aller im Wege der Sicherungsübertragung auf den Bund zu übertragenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen beträgt rund 7,5 Mrd. Euro." (Antwort auf Frage 5)

Dieser so genannte Wertausgleich wäre an private Investoren zu zahlen, wenn der Bund das vollständige Eigentum am Schienennetz, Bahnhöfen und Stationen wiedererlangen wollte.

Vor diesem Hintergrund ist es dreist, dass Bundesverkehrsminister Tiefensee immer wieder behauptet, dass private Investoren nicht an der Schieneninfrastruktur beteiligt würden. Wäre dies der Fall, müßte auch kein milliardenschwerer Wertausgleich gezahlt werden. Das formale Eigentum am Schienenetz ist also wertlos, das wirtschaftliche Eigentum der privatisierten DB AG hingegen werthaltig.

Bei der Bilanzierungsfähigkeit muss die Bundesregierung eingestehen, dass das Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer nur zu einer einzigen bilanzrechtlichen Frage Stellung bezieht, nämlich zum Wertausgleich. Wörtlich heißt es als Antwort auf Frage 30: "Auf weitere Aspekte der Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums geht die Stellungnahme nicht ein" Vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages hatte Minister Tiefensee am 4. Juli erklärt, dass das Institut die bilanzrechtliche Unbedenklichkeit des gesamten Gesetzentwurf geprüft und testiert habe. Dies ist nicht erfolgt und ausweislich der Antwort auf Frage 33 auch nicht mehr geplant. Das Ministerium wird also einen Gesetzentwurf einbringen, der durch externe Gutachter nicht noch einmal geprüft worden ist.




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