Bahn-Börsengang: Infratruktur-Wertausgleich
kostet 7,5 Milliarden Euro – Bilanzrechtliche Fragen
nicht abschließend geklärt
Wenn der Bund die Infrastrukturunternehmen der Deutschen
Bahn AG nach erfolgter Privatisierung wieder in sein vollständiges
Eigentum rückübertragen wollte, müsste er dafür
nach heutigem Stand 7,5 Milliarden Euro bezahlen.
Dies ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf
eine Kleine Anfrage der Bundesregierung, in der es wörtlich
heißt: "Das Eigenkapital aller im Wege der Sicherungsübertragung
auf den Bund zu übertragenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen
beträgt rund 7,5 Mrd. Euro." (Antwort auf Frage
5)
Dieser so genannte Wertausgleich wäre an private Investoren
zu zahlen, wenn der Bund das vollständige Eigentum am
Schienennetz, Bahnhöfen und Stationen wiedererlangen
wollte.
Vor diesem Hintergrund ist es dreist, dass Bundesverkehrsminister
Tiefensee immer wieder behauptet, dass private Investoren
nicht an der Schieneninfrastruktur beteiligt würden.
Wäre dies der Fall, müßte auch kein milliardenschwerer
Wertausgleich gezahlt werden. Das formale Eigentum am Schienenetz
ist also wertlos, das wirtschaftliche Eigentum der privatisierten
DB AG hingegen werthaltig.
Bei der Bilanzierungsfähigkeit muss die Bundesregierung
eingestehen, dass das Schreiben des Instituts der Wirtschaftsprüfer
nur zu einer einzigen bilanzrechtlichen Frage Stellung bezieht,
nämlich zum Wertausgleich. Wörtlich heißt
es als Antwort auf Frage 30: "Auf weitere Aspekte der
Zuordnung des wirtschaftlichen Eigentums geht die Stellungnahme
nicht ein" Vor dem Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages
hatte Minister Tiefensee am 4. Juli erklärt, dass das
Institut die bilanzrechtliche Unbedenklichkeit des gesamten
Gesetzentwurf geprüft und testiert habe. Dies ist nicht
erfolgt und ausweislich der Antwort auf Frage 33 auch nicht
mehr geplant. Das Ministerium wird also einen Gesetzentwurf
einbringen, der durch externe Gutachter nicht noch einmal
geprüft worden ist.
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