DB-Privatisierung mit Subventionsgarantie
Zum Kabinettsbeschluss über die Teilprivatisierung
der Deutschen Bahn AG erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer
Sprecher:
Das heute im Kabinett beschlossene Privatisierungsgesetz
ist eine absurde Konstruktion, die zu einer beispiellosen
Selbstenteignung des Bundes führt. Der Bund wird zwar
formal Eigentümer des Netzes, tritt aber im gleichen
Moment alle relevanten Eigentumsrechte für mindestens
15 Jahre an die DB AG ab. Zu behaupten, der Bund würde
weiterhin die Kontrolle über das Schienennetz ausüben,
ist daher ein großer Etikettenschwindel.
Es stellt die Weichen für den Schienenverkehr in fataler
Weise falsch. Die DB AG als Netzmonopolist und größter
Nutzer der Schienenwege wird das ihr übertragene Netz
hemmungslos nach eigenen Konzerninteressen planen zum Schaden
des Wettbewerbs und des Wachstums dieses umweltfreundlichen
Verkehrsträgers.
Zudem werden das Netz und die Bahnhöfe zum Renditeobjekt
privater Investoren. Bis 2011 soll das mit Milliarden Euro
staatlich alimentierte Netz mehr Geld erwirtschaften als
alle anderen Sparten. Das geht nur, wenn tausende Kilometer
unrentable Strecken im ländlichen Raum stillgelegt werden
und wenn die staatlichen Zuschüsse dauerhaft, üppig
und faktisch unkontrolliert fließen. Und genau das
ist geplant: Der DB AG soll das Schienennetz auf mindestens
15 Jahre mit einer gigantischen Mitgift von insgesamt 37,5
Milliarden Euro übertragen werden, wobei die Regeln
für die Netzqualität und die finanzielle Vereinbarung
zwischen Bund und Bahn bewußt unscharf formuliert ist.
Das ist eine Privatisierung mit Subventionsgarantie und
das ist die die eigentliche Börsenstory: Hohe Gewinne
aus einem weitgehend steuerfinanzierten Schienennetz, das
nie bankrott gehen kann und bei dem der Bund immer wieder
erpresst werden kann, weitere Zahlungen zu leisten, um die
Schienenqualität halbwegs in Ordnung zu halten.
Will der Bund nach 15 Jahren wieder vollständiger Eigentümer
des Schienennetzes werden, muss er den privaten Investoren
einen so genannten Wertausgleich zahlen, der sich am bilanziellen
Eigenkapital der Infrastrukturgesellschaften bemißt.
Nach heutigem Stand sind dies 8 Milliarden Euro. Der Privatisierungserlös
für 49 Prozent der gesamten DB AG einschließlich
aller Transportgesellschaften wird deutlich niedriger liegen.
Die Konstruktion ist bewußt so gewählt, um einen
Rückfall des Netzes an den Bund faktisch unmöglich
zu machen. Das Privatisierungsgesetz in dieser Form wäre
der integrierte Börsengang, wie er von Tiefensee und
Mehdorn immer gewollt wurde, durch die kalte Küche.
Dieses Privatisierungsmodell schadet dem klimafreundlichen
Schienenverkehr, den Interessen der Bahnkunden und nicht
zuletzt den Bundesländern, deren regionale Schieneninfrastruktur
massiv bedroht ist. Der Gesetzentwurf ist verkehrspolitisch
grundfalsch und zudem verfassungsrechtlich hoch problematisch.
Die Gemeinwohlverpflichtung für das Schienennetz des
Bundes kann mit der Übertragung des wirtschaftlichen
Eigentums an die Deutsche Bahn nicht gewahrt werden.
Bundestag und Bundesrat dürfen das Gesetz daher nicht
passieren lassen.
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