DB-Privatisierung mit Subventionsgarantie

Zum Kabinettsbeschluss über die Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Das heute im Kabinett beschlossene Privatisierungsgesetz ist eine absurde Konstruktion, die zu einer beispiellosen Selbstenteignung des Bundes führt. Der Bund wird zwar formal Eigentümer des Netzes, tritt aber im gleichen Moment alle relevanten Eigentumsrechte für mindestens 15 Jahre an die DB AG ab. Zu behaupten, der Bund würde weiterhin die Kontrolle über das Schienennetz ausüben, ist daher ein großer Etikettenschwindel.

Es stellt die Weichen für den Schienenverkehr in fataler Weise falsch. Die DB AG als Netzmonopolist und größter Nutzer der Schienenwege wird das ihr übertragene Netz hemmungslos nach eigenen Konzerninteressen planen zum Schaden des Wettbewerbs und des Wachstums dieses umweltfreundlichen Verkehrsträgers.

Zudem werden das Netz und die Bahnhöfe zum Renditeobjekt privater Investoren. Bis 2011 soll das mit Milliarden Euro staatlich alimentierte Netz mehr Geld erwirtschaften als alle anderen Sparten. Das geht nur, wenn tausende Kilometer unrentable Strecken im ländlichen Raum stillgelegt werden und wenn die staatlichen Zuschüsse dauerhaft, üppig und faktisch unkontrolliert fließen. Und genau das ist geplant: Der DB AG soll das Schienennetz auf mindestens 15 Jahre mit einer gigantischen Mitgift von insgesamt 37,5 Milliarden Euro übertragen werden, wobei die Regeln für die Netzqualität und die finanzielle Vereinbarung zwischen Bund und Bahn bewußt unscharf formuliert ist.

Das ist eine Privatisierung mit Subventionsgarantie und das ist die die eigentliche Börsenstory: Hohe Gewinne aus einem weitgehend steuerfinanzierten Schienennetz, das nie bankrott gehen kann und bei dem der Bund immer wieder erpresst werden kann, weitere Zahlungen zu leisten, um die Schienenqualität halbwegs in Ordnung zu halten.

Will der Bund nach 15 Jahren wieder vollständiger Eigentümer des Schienennetzes werden, muss er den privaten Investoren einen so genannten Wertausgleich zahlen, der sich am bilanziellen Eigenkapital der Infrastrukturgesellschaften bemißt. Nach heutigem Stand sind dies 8 Milliarden Euro. Der Privatisierungserlös für 49 Prozent der gesamten DB AG einschließlich aller Transportgesellschaften wird deutlich niedriger liegen. Die Konstruktion ist bewußt so gewählt, um einen Rückfall des Netzes an den Bund faktisch unmöglich zu machen. Das Privatisierungsgesetz in dieser Form wäre der integrierte Börsengang, wie er von Tiefensee und Mehdorn immer gewollt wurde, durch die kalte Küche.

Dieses Privatisierungsmodell schadet dem klimafreundlichen Schienenverkehr, den Interessen der Bahnkunden und nicht zuletzt den Bundesländern, deren regionale Schieneninfrastruktur massiv bedroht ist. Der Gesetzentwurf ist verkehrspolitisch grundfalsch und zudem verfassungsrechtlich hoch problematisch. Die Gemeinwohlverpflichtung für das Schienennetz des Bundes kann mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an die Deutsche Bahn nicht gewahrt werden.

Bundestag und Bundesrat dürfen das Gesetz daher nicht passieren lassen.



zurück...

..

 

 



zurück...