Fauler Bahn-Kompromiss schadet dem Wettbewerb
Zur Einigung der Staatssekretäre zum Privatisierungsgesetz
der Deutschen Bahn AG erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender,
und Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Die Einigung auf Ebene der Staatssekretäre ist ein
fauler Kompromiss zu Lasten der Bahnkunden und des Klimaschutzes.
Der Bund behält sein Schienenvermögen lediglich
formal und übereignet es faktisch der zukünftig
teilprivatisierten Deutschen Bahn AG. Damit folgen die übrigen
Minister dem Modell des Bundesverkehrsministeriums und der
DB AG, aller politischen und rechtlichen Einwände zum
Trotz.
Die Einigung bedeutet, dass die Bahn ihre Monopolstellung über
das Netz mindestens weitere 18 Jahre (15 + 3) behalten wird.
Es wird genau zu prüfen sein, ob das gefundene Wertausgleichsverfahren
einen Rückkauf des Netzes nicht praktisch unmöglich
macht. Die Deutsche Bahn AG wird in diesen 18 Jahren im Eigeninteresse
investieren und einen virtuellen Milliardenrückkaufwert
aufbauen. Es ist zweifelhaft, ob dann im Jahr 2023 der Bund
ein zum Teil erneuertes, zum Teil marodes Netz zu einem hohen
Milliardenbetrag zurücknimmt, oder ob er sich ganz von
der Bahn trennt. Die große Koalition nimmt offenbar
in Kauf, dass die Bahnpolitik vom Allgemeinwohl abgekoppelt
wird.
Wir bedauern, dass CDU/CSU und das Wirtschaftsministerium
eingeknickt sind. Vom ursprünglichen Ziel der Trennung
von Netz und Transport ist dieser Kompromiss meilenwert entfernt.
Dabei zeigen die Erfolge der Privatbahnen, dass mehr Wettbewerb
entscheidend ist, um mehr Verkehr auf die Schiene zu holen.
Wer Klimapolitik im Verkehr machen will, muss das Netz in öffentlichem
Eigentum halten und allen Eisenbahnunternehmen diskriminierungsfrei
zur Verfügung stellen. Dies ist mit dem Kompromiss jetzt
in weite Ferne gerückt.
Die Einigung in der großen Koalition auf das Privatisierungsgesetz
zur Deutschen Bahn ist gesetzgeberisches Harakiri. Denn es
bestehen nach wie vor schwerwiegende Bedenken, ob der Entwurf
verfassungsgemäß ist. Vor allem aber ist die Deutsche
Bahn AG mit diesem Gesetz bilanzrechtlich nicht wirtschaftlicher
Eigentümer des Netzes. Kein Wirtschaftsprüfer kann
auf dieser Basis die Bilanz der DB AG testieren. Man hat
also einen Formelkompromiss gefunden, der aber in der Realität
nicht funktionieren wird.
Es wird sich zeigen, ob dieses Modell überhaupt kapitalmarktfähig
ist. Jeder potenzielle Investor wird in jedem Fall einen
hohen Risikoabschlag einfordern, so dass die Bahn zum Schleuderpreis
verhökert würde.
zurück...
.. |