Fauler Bahn-Kompromiss schadet dem Wettbewerb

Zur Einigung der Staatssekretäre zum Privatisierungsgesetz der Deutschen Bahn AG erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Die Einigung auf Ebene der Staatssekretäre ist ein fauler Kompromiss zu Lasten der Bahnkunden und des Klimaschutzes. Der Bund behält sein Schienenvermögen lediglich formal und übereignet es faktisch der zukünftig teilprivatisierten Deutschen Bahn AG. Damit folgen die übrigen Minister dem Modell des Bundesverkehrsministeriums und der DB AG, aller politischen und rechtlichen Einwände zum Trotz.

Die Einigung bedeutet, dass die Bahn ihre Monopolstellung über das Netz mindestens weitere 18 Jahre (15 + 3) behalten wird. Es wird genau zu prüfen sein, ob das gefundene Wertausgleichsverfahren einen Rückkauf des Netzes nicht praktisch unmöglich macht. Die Deutsche Bahn AG wird in diesen 18 Jahren im Eigeninteresse investieren und einen virtuellen Milliardenrückkaufwert aufbauen. Es ist zweifelhaft, ob dann im Jahr 2023 der Bund ein zum Teil erneuertes, zum Teil marodes Netz zu einem hohen Milliardenbetrag zurücknimmt, oder ob er sich ganz von der Bahn trennt. Die große Koalition nimmt offenbar in Kauf, dass die Bahnpolitik vom Allgemeinwohl abgekoppelt wird.

Wir bedauern, dass CDU/CSU und das Wirtschaftsministerium eingeknickt sind. Vom ursprünglichen Ziel der Trennung von Netz und Transport ist dieser Kompromiss meilenwert entfernt. Dabei zeigen die Erfolge der Privatbahnen, dass mehr Wettbewerb entscheidend ist, um mehr Verkehr auf die Schiene zu holen. Wer Klimapolitik im Verkehr machen will, muss das Netz in öffentlichem Eigentum halten und allen Eisenbahnunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung stellen. Dies ist mit dem Kompromiss jetzt in weite Ferne gerückt.

Die Einigung in der großen Koalition auf das Privatisierungsgesetz zur Deutschen Bahn ist gesetzgeberisches Harakiri. Denn es bestehen nach wie vor schwerwiegende Bedenken, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist. Vor allem aber ist die Deutsche Bahn AG mit diesem Gesetz bilanzrechtlich nicht wirtschaftlicher Eigentümer des Netzes. Kein Wirtschaftsprüfer kann auf dieser Basis die Bilanz der DB AG testieren. Man hat also einen Formelkompromiss gefunden, der aber in der Realität nicht funktionieren wird.

Es wird sich zeigen, ob dieses Modell überhaupt kapitalmarktfähig ist. Jeder potenzielle Investor wird in jedem Fall einen hohen Risikoabschlag einfordern, so dass die Bahn zum Schleuderpreis verhökert würde.



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