Moratorium für die Bahnprivatisierung


Anlässlich der verfassungs- und bilanzrechtlichen Einwände gegen den Entwurf
eines DB-Privatisierungsgesetzes erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender, und
Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Die Stellungnahmen der Verfassungsressorts Innen und Justiz, des Wirtschaftsministeriums und Gutachten von namhaften Rechtsprofessoren sind klar
und eindeutig: Der Gesetzentwurf aus dem Hause Tiefensee zur Privatisierung der
Deutschen Bahn AG verstößt gegen das Grundgesetz. Konkret wird Art. 87 e Abs. 2
Grundgesetz verletzt, wonach der Bund ein mit allen Rechten ausgestatteter Mehrheitseigentümer der Infrastrukturgesellschaften sein muss. Ein "Sicherungseigentum", wie im Gesetzentwurf vorgesehen, reicht nicht aus.
Außerdem würde die Deutschen Bahn AG in der gewählten Konstruktion auch gegen Bilanzrecht verstoßen.

Zudem kollidiert der Entwurf mit den ordnungsrechtlichen Grundsätzen der Bundesregierung, indem ein halbstaatlicher Konzern dauerhaft in einem wettbewerblichen Umfeld agieren soll.

Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die Bahnprivatisierung, bis die verfassungs- und bilanzrechtlichen Fragen zweifelsfrei geklärt sind. Wir schlagen dazu die Einrichtung einer Expertenkommission vor, die von den Fraktionen des Deutschen Bundestages benannt wird. Eine Änderung des Grundgesetzes oder des Bilanzrechts in Form einer "Lex DB AG" lehnen wir entschieden ab.

Dazu beschließt unsere Fraktion heute einen Antrag an den Deutschen Bundestag.

der Antrag...



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