Moratorium für die Bahnprivatisierung
Anlässlich der verfassungs- und bilanzrechtlichen Einwände gegen
den Entwurf
eines DB-Privatisierungsgesetzes erklären Fritz Kuhn, Fraktionsvorsitzender,
und
Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Die Stellungnahmen der Verfassungsressorts Innen und Justiz,
des Wirtschaftsministeriums und Gutachten von namhaften Rechtsprofessoren
sind klar
und eindeutig: Der Gesetzentwurf aus dem Hause Tiefensee
zur Privatisierung der
Deutschen Bahn AG verstößt gegen das Grundgesetz.
Konkret wird Art. 87 e Abs. 2
Grundgesetz verletzt, wonach der Bund ein mit allen Rechten
ausgestatteter Mehrheitseigentümer der Infrastrukturgesellschaften
sein muss. Ein "Sicherungseigentum", wie im Gesetzentwurf
vorgesehen, reicht nicht aus.
Außerdem würde die Deutschen Bahn AG in der gewählten
Konstruktion auch gegen Bilanzrecht verstoßen.
Zudem kollidiert der Entwurf mit den ordnungsrechtlichen
Grundsätzen der Bundesregierung, indem ein halbstaatlicher
Konzern dauerhaft in einem wettbewerblichen Umfeld agieren
soll.
Wir fordern ein sofortiges Moratorium für die Bahnprivatisierung,
bis die verfassungs- und bilanzrechtlichen Fragen zweifelsfrei
geklärt sind. Wir schlagen dazu die Einrichtung einer
Expertenkommission vor, die von den Fraktionen des Deutschen
Bundestages benannt wird. Eine Änderung des Grundgesetzes
oder des Bilanzrechts in Form einer "Lex DB AG" lehnen
wir entschieden ab.
Dazu beschließt unsere Fraktion heute einen Antrag
an den Deutschen Bundestag.
der
Antrag...
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