Bundesrechnungshof bestätigt:
Deutsche Bahn AG lässt Gleisnetz verrotten und schönt die Bilanzen
Zur über die Medien bekannt gewordenen Kritik des Bundesrechnungshofes
am
Zustand des Gleisnetzes der Deutschen Bahn erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Die Prüfung des Bundesrechnungshofes belegt, was wir
schon lange vermutet haben. Bereits seit Jahren vernachlässigt
die Deutsche Bahn AG bewusst die Instandhaltung des Netzes
und unterlässt in großem Umfang notwendige Reparaturen.
Allein im Zeitraum von 2001 bis 2005 wurden rund 1,5 Milliarden
Euro weniger in das Netz investiert als erforderlich. Die
Deutsche Bahn AG hat sich offenbar Erhaltungsinvestitionen
beziehungsweise Pflegekosten gespart, damit ihre Bilanzen
für den geplanten Börsengang besser aussehen. Statt
schwere Mängel zu beheben, von denen einige sogar sicherheitsrelevant
sind, richtet die Deutsche Bahn Langsamfahrstellen ein und
passt die Fahrpläne an die maroden Gleise an. Aufwändige
Reparaturarbeiten werden stattdessen solange verschleppt,
bis die Anlagen derart verschlissen sind, dass der Bund in
Form von Ersatzinvestitionen dafür aufkommen muss. Diese
Fehlsteuerung zu Lasten des Netzes und des Eigentümers
muss dringend korrigiert werden.
Dabei ist die Bahn für Instandhaltungen zuständig.
Das Geld für die Erhaltung der Schienenwege zahlen die
Nutzer - auch private Eisenbahnen - in Form von Trassenpreisen,
die sich pro Jahr auf rund zwei Milliarden Euro belaufen.
Statt diese Mittel für ihr Kerngeschäft bereitzustellen,
kauft die DB sich lieber verschiedenste Unternehmen der internationalen
Logistikbranche zusammen.
Dieser Zustand ist für den Bund als 100 Prozentiger
Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht hinnehmbar. Solange
der schon 2004 vom Parlament geforderte qualifizierte Netzzustandsbericht
der Deutschen Bahn nicht vorliegt, darf es keine Entscheidung über
die Privatisierung der Deutschen Bahn AG geben. Erst wenn
der Zustand des Netzes wirklich bekannt ist, wird deutlich,
wie viel Investitionen in das Netz nötig sind. Und erst
auf dieser Basis kann eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) geschlossen werden, die sich mindestens ein Jahr bewähren
muss, bevor eine Entscheidung über eine Börsengang
gefällt wird.
Nach dem Tiefensee-Modell soll die Deutschen Bahn AG das
Netz auch nach einer Privatisierung bilanzieren und in einer
wirtschaftlichen Einheit betreiben dürfen. Angesichts
des Renditedrucks durch private Anteilseigner würde
das Schienennetz - so wie in den 1990er Jahren in Großbritannien
- noch weiter verkommen. Die Folge wäre eine neue Welle
von Streckenstilllegungen (bis zu 6.000 Kilometer sind im
Gespräch), um das flächendeckende Schienennetz
auf ein profitableres Kernnetz zu schrumpfen.
Um dies zu verhindern, muss das Schienennetz dem Zugriff
der Deutschen Bahn AG entzogen und in eine neu zu gründende
Deutsche Schieneninfrastrukturgesellschaft überführt
werden, die im 100 prozentigen Eigentum des Bundes und die
in keiner Weise wirtschaftlich oder personell mit der Deutschen
Bahn AG verflochten ist.
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