Eisenbahnrecht:
Zentrale Sicherheitsbehörde des Bundes gefährdet angepasste und preiswerte Sicherheitsstandards der kleinen Regionalbahnen und Nebenbahnen

Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestages zur
Ä nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:

Die Bundesregierung hat mit dem 5. Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften einen Entwurf vorgelegt, der erhebliche verfassungsrechtliche und eisenbahnpraktische Bedenken aufwirft und der die vielfach erfolgreiche Zusammenarbeit von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und Landesaufsichtsbehörden in Frage stellt.

So nutzt die Bundesregierung die europarechtliche Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), um zusätzliche eisenbahnrechtliche Kompetenzen auf den
Bund zu übertragen, anstatt sie in bewährter Form durch die Landesaufsichtsbehörden "vor Ort" wahrnehmen zu lassen.

Statt unter Beteiligung der Bundesländer bundesgesetzlich normative Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl von den Aufsichtbehörden der Länder als auch vom Eisenbahnbundesamt (EBA) umgesetzt werden können, wird die Wahrung eines einheitlichen Sicherheitsstandards abhängig gemacht von der Wahrnehmung durch eine einzige Behörde, nämlich durch das EBA. Diese enge Interpretation entspricht nicht der Vorgabe aus der europäischen Richtlinie, die es in nationales Recht umzusetzen gilt. Die Zentralisierung der Eisenbahnaufsicht beim EBA hat vielmehr zur Folge, dass beispielsweise die internen Vorschriften der Deutschen Bahn AG als "anerkannte Regeln der Technik" auch für nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) angewandt würden, so dass die technischen Lösungen für die Bahnübergangssicherung beispielsweise um bis zu 50 Prozent teurer werden könnten, als bisherige regionale Lösungen der NE-Bahnen.

Wir halten aus wirtschaftlichen,betrieblichen und wettbewerbsrechtlichen Gründen die Aufrechterhaltung einer umfassenden Eisenbahnaufsicht auf Länderebene für dringend nötig. Die geplante Ausnahmeregelung für "Regionalbahnen, Regionalnetze, Serviceeinrichtungen und nichtöffentliche Eisenbahninfrastrukturen" sowie "eigene Rangierbetriebe" ist nicht ausreichend. Sie schafft hingegen nur eine zusätzliche freigestellte Eisenbahnkategorie" mit weiteren Schnittstellenproblemen und führt damit zu zusätzlicher Bürokratisierung und Nachteilen für NE-Bahnen. Die deutlich preisgünstigeren Sicherheitsstandards der NE-Bahnen wie etwa. die Karlsruher Stadtbahn zeigen, dass man mit weniger Aufwand ebenso sicher fahren kann. Diese kostengünstigen Lösungen werden nun gefährdet.



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