Eisenbahnrecht:
Zentrale
Sicherheitsbehörde des Bundes gefährdet angepasste
und preiswerte Sicherheitsstandards der kleinen Regionalbahnen
und Nebenbahnen
Anlässlich der öffentlichen Anhörung im Verkehrsausschuss
des Bundestages zur
Ä nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Die Bundesregierung hat mit dem 5. Gesetz zur Änderung
eisenbahnrechtlicher Vorschriften einen Entwurf vorgelegt,
der erhebliche verfassungsrechtliche und eisenbahnpraktische
Bedenken aufwirft und der die vielfach erfolgreiche Zusammenarbeit
von nicht bundeseigenen Eisenbahnen und Landesaufsichtsbehörden
in Frage stellt.
So nutzt die Bundesregierung die europarechtliche Novelle
des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), um zusätzliche
eisenbahnrechtliche Kompetenzen auf den
Bund zu übertragen, anstatt sie in bewährter Form durch die Landesaufsichtsbehörden "vor
Ort" wahrnehmen zu lassen.
Statt unter Beteiligung der Bundesländer bundesgesetzlich
normative Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl von den
Aufsichtbehörden der Länder als auch vom Eisenbahnbundesamt
(EBA) umgesetzt werden können, wird die Wahrung eines
einheitlichen Sicherheitsstandards abhängig gemacht
von der Wahrnehmung durch eine einzige Behörde, nämlich
durch das EBA. Diese enge Interpretation entspricht nicht
der Vorgabe aus der europäischen Richtlinie, die es
in nationales Recht umzusetzen gilt. Die Zentralisierung
der Eisenbahnaufsicht beim EBA hat vielmehr zur Folge, dass
beispielsweise die internen Vorschriften der Deutschen Bahn
AG als "anerkannte Regeln der Technik" auch für
nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE-Bahnen) angewandt würden,
so dass die technischen Lösungen für die Bahnübergangssicherung
beispielsweise um bis zu 50 Prozent teurer werden könnten,
als bisherige regionale Lösungen der NE-Bahnen.
Wir halten aus wirtschaftlichen,betrieblichen und wettbewerbsrechtlichen
Gründen die Aufrechterhaltung einer umfassenden Eisenbahnaufsicht
auf Länderebene für dringend nötig. Die geplante
Ausnahmeregelung für "Regionalbahnen, Regionalnetze,
Serviceeinrichtungen und nichtöffentliche Eisenbahninfrastrukturen" sowie "eigene
Rangierbetriebe" ist nicht ausreichend. Sie schafft
hingegen nur eine zusätzliche freigestellte Eisenbahnkategorie" mit
weiteren Schnittstellenproblemen und führt damit zu
zusätzlicher Bürokratisierung und Nachteilen für
NE-Bahnen. Die deutlich preisgünstigeren Sicherheitsstandards
der NE-Bahnen wie etwa. die Karlsruher Stadtbahn zeigen,
dass man mit weniger Aufwand ebenso sicher fahren kann. Diese
kostengünstigen Lösungen werden nun gefährdet.
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