Bahn-Börsengang:
Bund will sich zu Gunsten der Deutschen Bahn AG enteignen


Zum Entwurf des Bundeseisenbahnstrukturgesetzes (BESG) erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Der vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes zur Privatisierung der Deutschen
Bahn AG aus dem Verkehrsministerium ist die Selbstenteignung des Bundes an der Infrastruktur. Der Entwurf wird den eigenen Vorgaben der Koalition aus dem
Entschließungsantrag in keiner Weise gerecht, sondern ist der Versuch, das von
Verkehrsminister Tiefensee immer schon favorisierte "Eigentumssicherungsmodell"
durchzusetzen.

Eine rechtlich starke Position für den Bund als Eigentümer der Infrastruktur wird vom Ministerium nicht gewollt. Eine Entschädigung der Deutschen Bahn AG zum Verkehrswert bei Entzug der Betreiberrechte und ein automatische Rückfall des Infrastruktureigentums an die DB nach 15 Jahren sind eingebaute Enteignungsinstrumente für den Bund.
Trotz formaler Zuständigkeit für die Infrastruktur werden die Eigentumsrechte damit auf den Kopf gestellt. Die Gestaltung der Schienenpolitik soll dem Bund und damit der Politik entzogen werden.

Die vorgesehenen weitgehenden Zugriffsrechte auf die Infrastruktur einer teilprivatisierten DB AG nach einem Börsengang werfen erhebliche verfassungsrechtliche Fragen auf. Wir haben große Zweifel, ob das Privatisierungsvorhaben im Einklang mit Wort und Geist des Artikels 87e Abs. 3 des Grundgesetzes steht. Werden die Stimmrechte des Bundes an den
Infrastrukturunternehmen auf die privatisierte DB übertragen, entspricht dies nicht dem Grundgesetzauftrag. Schon jetzt ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht das letzte Wort über das Gesetz haben dürfte. An Klägern wird kein Mangel sein!

Mit der Ankündigung der EU-Kommission, die Netze der Energieunternehmen von der
Erzeugung abzuspalten zu wollen, zeigt sich zudem sehr deutlich, wo der Regulierungsrahmen in Europa hingeht. Eine Richtlinie für eine ordnungspolitisch klare Trennung von Netz und Transport aus Brüssel auch im Eisenbahnwesen ist daher nur eine Frage der Zeit. Daher sagen wir: Nur eine Trennung von Netz und Transport schafft Rechtssicherheit.

Anstatt diesen Gesetzentwurf nach dem Murksmuster der Gesundheitsreform in monatelangem Hickhack zu verschlimmbessern, sollten vernunftbegabte Koalitionspolitiker den Börsengang der DB AG jetzt abblasen und noch einmal von vorne beginnen.



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