Wie viel Geld erhält der Bund aus der Bahnprivatisierung?


Zur Debatte um den Beteiligungsvertrag im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat heute mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD den Beteiligungsvertrag zur Kenntnis genommen,ohne vorher die von uns beantragte Anhörung durchzuführen.

Der Beteiligungsvertrag wurde gestern nochmals verändert und in seiner dritten Fassung vorgelegt. Dabei wurde erneut vermieden, die genaue Aufteilung der Privatisierungserlöse festzuschreiben. Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, ließ auch erkennen, warum. Denn die DB AG habe bestimmte Vorstellungen über den Betrag für die Aufstockung ihres Eigenkapitals. Abhängig von den Privatisierungserlösen könne dies mehr oder weniger als ein Drittel sein.

Nimmt man die von Bahnchef Mehdorn seit Monaten genannte Summe von zwei Milliarden Euro, so müsste der Privatisierungserlös bei sechs Milliarden Euro liegen, um die Drittelungsforderung des Koalitionsantrags zu erfüllen. Realistisch sind aber allenfalls drei bis vier Milliarden Euro; zumal sich der Wert der 24,9 Prozent-Beteiligung an der DB Mobility Logistics AG noch geschmälert hat durch die Festschreibung, dass die darin zusammengefassten Transportgesellschaften auch nicht anteilig privatisiert werden dürfen, sondern dauerhaft zu 100 Prozent der DB Mobility Logistics AG gehören werden.

Wenn die DB AG einen Milliardenbetrag für die Aufstockung ihres Eigenkapitals erhält – und so ist die Privatisierung immer begründet worden – bleibt für den Bund am Ende womöglich nur ein lächerlich geringer Betrag übrig. Einen Mindesterlös wollte die Koalition nämlich nicht festschreiben.

Die von uns beantragte Anhörung wird nun nicht mehr vor der formalen Kenntnisnahme stattfinden. Dies ist angesichts der starken haushaltsrechtlichen und möglicherweise auch verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Vertragswerk ein mehr als starkes Stück.

Wir sehen im Vorgehen der Bundesregierung, die Bahnprivatisierung ohne gesetzliche Grundlage vorzunehmen, erhebliche rechtliche Probleme. Eine Anhörung, die diese Probleme thematisiert, ist daher in jedem Fall notwendig und sinnvoll.



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