Wie viel Geld erhält der Bund aus der
Bahnprivatisierung?
Zur Debatte um den Beteiligungsvertrag im Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
hat heute mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU und SPD
den Beteiligungsvertrag zur Kenntnis genommen,ohne vorher
die von uns beantragte Anhörung durchzuführen.
Der Beteiligungsvertrag wurde gestern nochmals verändert
und in seiner dritten Fassung vorgelegt. Dabei wurde erneut
vermieden, die genaue Aufteilung der Privatisierungserlöse
festzuschreiben. Der parlamentarische Staatssekretär
im Bundesverkehrsministerium, Achim Großmann, ließ
auch erkennen, warum. Denn die DB AG habe bestimmte Vorstellungen
über den Betrag für die Aufstockung ihres Eigenkapitals.
Abhängig von den Privatisierungserlösen könne
dies mehr oder weniger als ein Drittel sein.
Nimmt man die von Bahnchef Mehdorn seit Monaten genannte
Summe von zwei Milliarden Euro, so müsste der Privatisierungserlös
bei sechs Milliarden Euro liegen, um die Drittelungsforderung
des Koalitionsantrags zu erfüllen. Realistisch sind aber
allenfalls drei bis vier Milliarden Euro; zumal sich der Wert
der 24,9 Prozent-Beteiligung an der DB Mobility Logistics
AG noch geschmälert hat durch die Festschreibung, dass
die darin zusammengefassten Transportgesellschaften auch nicht
anteilig privatisiert werden dürfen, sondern dauerhaft
zu 100 Prozent der DB Mobility Logistics AG gehören werden.
Wenn die DB AG einen Milliardenbetrag für die Aufstockung
ihres Eigenkapitals erhält – und so ist die Privatisierung
immer begründet worden – bleibt für den Bund
am Ende womöglich nur ein lächerlich geringer Betrag
übrig. Einen Mindesterlös wollte die Koalition nämlich
nicht festschreiben.
Die von uns beantragte Anhörung wird nun nicht mehr
vor der formalen Kenntnisnahme stattfinden. Dies ist angesichts
der starken haushaltsrechtlichen und möglicherweise auch
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen dieses Vertragswerk
ein mehr als starkes Stück.
Wir sehen im Vorgehen der Bundesregierung, die Bahnprivatisierung
ohne gesetzliche Grundlage vorzunehmen, erhebliche rechtliche
Probleme. Eine Anhörung, die diese Probleme thematisiert,
ist daher in jedem Fall notwendig und sinnvoll.
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