Anhörung zum Beteiligungsvertrag ist zwingend


Zum Beteiligungsvertrag zwischen Deutsche Bahn AG, DB Mobility Logistics AG und
Bund erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Unabhängig von der Frage, ob sich die Koalition heute auf einen Beteiligungsvertrag zwischen der Deutschen Bahn AG, der DB Mobility Logistics AG und dem Bund einigen wird, werden wir morgen einen Antrag (Drs. 16/9474) in die Sondersitzung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung einbringen und gemeinsam mit FDP und Linksfraktion eine öffentliche Sachverständigenanhörung zum Beteiligungsvertrag beantragen.

Es kann nicht sein, dass der Beteiligungsvertrag, der die Teilprivatisierung der
DB Mobility Logistics AG im Detail regeln soll, ohne Anhörung vom Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie vom Haushaltsauschuss zur Kenntnis
genommen wird, wie es die Koalition offensichtlich plant. Kein Mitglied dieser Ausschüsse kann den Beteiligungsvertrag sachgerecht beurteilen, ohne vorher die
Einschätzung von externen Sachverständigen gehört zu haben.

Dies ist die letzte Möglichkeit für den Deutschen Bundestag auf die Teilprivatisierung der DB Mobility Logistics AG Einfluss zu nehmen. Wir appellieren an die Abgeordneten der großen Koalition in den beiden Ausschüssen, die Chance einer Anhörung zu nutzen, damit sie hinterher nicht sagen müssen 'Hätten wir das doch alles vorher gewusst!'

Zum Hintergrund:

Der Antrag von CDU/CSU und SPD zur Bahnprivatisierung (Drs. 16/9070) sieht vor:
"Vor Abschluss ist der Beteiligungsvertrag dem Bundestagsausschuss für Verkehr-,
Bau und Stadtentwicklung sowie dem Haushaltsausschuss vorzulegen." Diese Vorlage sollte ursprünglich in den Ausschusssitzungen am 4. Juni 2008 erfolgen. Dies wurde aber auf Sonderausschusssitzungen am 6. Juni 2008 verschoben, weil sich die Koalition nicht auf Änderungen einigen konnte. Unsere Fraktion hat daraufhin einen eigenen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht, der die Möglichkeit eröffnet, eine Anhörung mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen zu
beschließen.

 



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