Persönliche Erklärung nach § 31
GO BT zur Abstimmung zum Antrag der Linken „Altersrente – Erhöhung
der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen“
Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten
des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren haben sich stark gewandelt und werden
dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig
sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung der Menschen
gestiegen ist und dies auch weiter tun wird. Das ist ein gutes Zeichen, was
die Lebensqualität in unserer Gesellschaft betrifft, führt aber auch
dazu, dass die durchschnittliche Rentenbezugsdauer immer weiter steigt. Entscheidend
ist die gesetzliche Rente so zu gestalten, dass sich die Älter werdenden
darauf verlassen können und die Jungen nicht überfordert werden.
Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze kann dazu einen Beitrag leisten.
Eine längere Lebensarbeitszeit ist aber nur dann zu
vertreten ist, wenn es für die älteren Menschen
auch die Chance gibt, erwerbstätig zu sein. In den Betrieben
muss sich die Kultur der Altersarbeit noch entscheidend verändern.
Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer
der Jugendwahn. Jedes zweite Unternehmen beschäftigt
keine Über-50-Jährigen. Berufliche Weiterbildung,
altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsförderung
sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen
umgesetzt. Das muss sich dringend ändern.
Darüber hinaus benötigen wir flexible Übergangsmöglichkeiten
in den Ruhestand. Es macht einen Unterschied, ob jemand lange
Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet
hat. Dieser Unterschied muss berücksichtiget werden.
Der Bezug von Teilrente sollte bereits ab dem 60. Lebensjahr
möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte
leichter, bis zur Regelaltersgrenze weniger Stunden zu arbeiten
und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften
aufzubauen.
Außerdem darf die Rente mit 67 keinesfalls eine bloße
Rentensenkung durch die Hintertür sein. Bei denjenigen,
die nicht bis zu der - ab 2012 schrittweise steigenden -
Regelaltersgrenze arbeiten können, ist dies aber der
Fall. Deswegen wollen wir die Altersgrenze für eine
abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente auf 63 Jahre senken.
Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze muss mit einem
besseren Schutz vor Armut einhergehen. Deswegen plädieren
wir für die Einführung einer Garantierente, die
die Rente auf ein Mindestniveau aufstockt, welches den Grundbedarf
für alle sichert. Die Bürgerinnen und Bürger
müssen sich darauf verlassen können, dass sie als
langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung
auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder
mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen
der Grundsicherung angewiesen sein werden.
Die Bedingungen, die wir für eine Erhöhung der
Regelaltersgrenze stellen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch
nicht erfüllt. Allerdings beginnt die Erhöhung
erst ab 2012 und erst ab 2029 gilt die Regelaltersgrenze
von 67 Jahren. Es bleibt noch etwas Zeit, um die Weichen
anders zu stellen. Darin liegt die Herausforderung der nächsten
Jahre. Eine simple Zurücknahme der beschlossenen Regelung
lehne ich ab und stimme deshalb gegen den Antrag der LINKEN.
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