Persönliche Erklärung nach § 31 GO BT zur Abstimmung zum Antrag der Linken „Altersrente – Erhöhung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre zurücknehmen“


Die Lebensrealität älterer Menschen, aber auch die Realitäten des Arbeitsmarktes in den letzten Jahren haben sich stark gewandelt und werden dies auch weiter tun. Viele Menschen können und wollen auch im Alter tätig sein. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die Lebenserwartung der Menschen gestiegen ist und dies auch weiter tun wird. Das ist ein gutes Zeichen, was die Lebensqualität in unserer Gesellschaft betrifft, führt aber auch dazu, dass die durchschnittliche Rentenbezugsdauer immer weiter steigt. Entscheidend ist die gesetzliche Rente so zu gestalten, dass sich die Älter werdenden darauf verlassen können und die Jungen nicht überfordert werden. Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze kann dazu einen Beitrag leisten.

Eine längere Lebensarbeitszeit ist aber nur dann zu vertreten ist, wenn es für die älteren Menschen auch die Chance gibt, erwerbstätig zu sein. In den Betrieben muss sich die Kultur der Altersarbeit noch entscheidend verändern. Derzeit herrscht auf dem deutschen Arbeitsmarkt noch immer der Jugendwahn. Jedes zweite Unternehmen beschäftigt keine Über-50-Jährigen. Berufliche Weiterbildung, altersgerechte Arbeitsplätze und Gesundheitsförderung sind das Gebot der Stunde, werden aber in den wenigsten Unternehmen umgesetzt. Das muss sich dringend ändern.

Darüber hinaus benötigen wir flexible Übergangsmöglichkeiten in den Ruhestand. Es macht einen Unterschied, ob jemand lange Zeit auf dem Bau oder an der Universität gearbeitet hat. Dieser Unterschied muss berücksichtiget werden. Der Bezug von Teilrente sollte bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich sein. Das macht es für ältere Beschäftigte leichter, bis zur Regelaltersgrenze weniger Stunden zu arbeiten und mit der verbleibenden Arbeitszeit weiterhin Rentenanwartschaften aufzubauen.

Außerdem darf die Rente mit 67 keinesfalls eine bloße Rentensenkung durch die Hintertür sein. Bei denjenigen, die nicht bis zu der - ab 2012 schrittweise steigenden - Regelaltersgrenze arbeiten können, ist dies aber der Fall. Deswegen wollen wir die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente auf 63 Jahre senken.

Eine Erhöhung der Regelaltersgrenze muss mit einem besseren Schutz vor Armut einhergehen. Deswegen plädieren wir für die Einführung einer Garantierente, die die Rente auf ein Mindestniveau aufstockt, welches den Grundbedarf für alle sichert. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie als langjährig Versicherte der gesetzlichen Rentenversicherung auch als Geringverdienende, Teilzeiterwerbstätige oder mit unterbrochenen Erwerbsbiografien im Alter nicht auf Leistungen der Grundsicherung angewiesen sein werden.

Die Bedingungen, die wir für eine Erhöhung der Regelaltersgrenze stellen, sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfüllt. Allerdings beginnt die Erhöhung erst ab 2012 und erst ab 2029 gilt die Regelaltersgrenze von 67 Jahren. Es bleibt noch etwas Zeit, um die Weichen anders zu stellen. Darin liegt die Herausforderung der nächsten Jahre. Eine simple Zurücknahme der beschlossenen Regelung lehne ich ab und stimme deshalb gegen den Antrag der LINKEN.


 

 

 


 

 



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