Flugverkehr
Neue Lärmschutzgesetze sind
überfällig!
Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm von 1971
ist nach Einschätzung aller Experten eindeutig
veraltet: Die Grenzwerte entsprechen nicht mehr den
Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung, die Ansprüche
auf Schallschutz bleiben hinter dem zurück, was
in verschiedenen anderen Bereichen zwischenzeitlich
als angemessen festgelegt wurde. Die Siedlungsentwicklung
im Flughafenumland wird vom alten Gesetz nicht mehr
wirksam gesteuert. Betroffene, Verbände, Flugwirtschaft,
Juristen und Experten sind sich einig, dass ein neues
Fluglärmgesetz in dieser Legislaturperiode verabschiedet
werden muss.
Ziele der Neuregelung müssen sein: Anpassung der
Grenzwerte für die innere und äußere Schutzzone,
passive Lärmschutzmaßnahmen, also Schallschutz
im Außen- und Innenbereich betroffener Wohnungen, Bauverbote
beziehungsweise Beschränkungen in den Schutzzonen
und verbesserte Information und Beteiligung der Betroffenen.
Die Kosten für die Maßnahmen müssen gemäß
dem Verursacherprinzip von der Flugwirtschaft übernommen
werden. Sie können an die Verbraucher weitergegeben
und auf den Ticketpreis umgelegt werden. Bei geschätzten
Kosten von etwa 500 Miillionen Euro in 10 Jahren wären
das ungefähr 1-2 Euro pro Ticket. Die vorgestellten
Eckpunkte des Fluglärmgesetzes kennzeichnen den
Referentenentwurf aus dem Umweltministerium als maßvoll.
Um die Wirtschaftlichkeit der deutschen Flughafenbetreiber
und Fluggesellschaften zu erhalten, werden für
die Umsetzung längere Zeiträume vorgesehen.
Wir meinen: Das neue Gesetz muss einerseits deutliche
Verbesserungen für die Betroffenen bringen und
andererseits Klarheit wie Verlässlichkeit für
die Flugwirtschaft.
Bis der Entwurf öffentlich diskutiert werden kann,
sind noch Absprachen innerhalb der Regierung notwendig.
Zu einigen wenigen Punkten besteht noch kein Konsens,
etwa bei der Frage der Einbeziehung des militärisch
verursachten Lärms oder der Höhe der Grenzwerte.
Es stehen aber weitere beachtenswerte Instrumente zur
Lärmreduktion bereit. So sind in der Zwischenzeit
EU-Richtlinien erlassen worden, die Verbesserungen im
Lärmschutz zum Ziel haben, etwa die Richtlinie
zu Verfahren für lärmbedingte Betriebsbeschränkungen
auf Flughäfen der Gemeinschaft (EU-Richtlinie 2002/30/EG).
Sie sieht vor, bei Flughäfen mit spezifischen Lärmproblemen
Betriebsbeschränkungen und Betriebsverbote etwa
für alte und besonders laute Flugzeuge zu erlassen.
Überdies enthält die EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie
den so genannten "Balanced Approach" der ICAO: Der Ansatz
sieht bei Lärmproblemen an Standorten die Anwendung
verschiedener, aber aufeinander abgestimmter Lärmminderungsmaßnahmen
an Flughäfen vor (etwa der Einsatz leiserer Flugzeuge,
Festlegung lärmoptimierter Betriebsverfahren, Baubeschränkungen
sowie lärmbedingte Betriebsbeschränkungen).
Die Umgebungslärm-Richtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG)
schafft darüber hinaus Grundlagen für Lärmminderungsstrategien
auch an Flughäfen. In den kommenden Jahren werden
auch für Gebiete um große Flughäfen Lärmkarten
zur Darstellung der Belastungssituation erarbeitet und
für lärmbelastete Bereiche Aktionspläne
zur Lärmminderung entwickelt. Auch wird in Folge
der Richtlinie die Öffentlichkeit in die Lärmminderungsplanung
von Flughäfen stärker eingebunden.
Die Kombination verschiedener Maßnahmen ist eine vielversprechende
Option für einen Neubeginn beim Schutz vor Fluglärm.
Die Umsetzung ist in Arbeit. Wir sind zuversichtlich,
dass trotz unterschiedlicher Erwartungen der Beteiligten
ein Konsens gefunden werden kann. Nur im Dialog können
Positionen und Gegensätze erkennbar werden, ohne
Vorurteile und Unvereinbarkeiten zu kultivieren. Regierung
und Parlament sind aufgerufen, die unterschiedlichen
Interessen auszubalancieren und eine gerechte Lösung
zu finden. Wir rechnen mit parlamentarischen Beschlüssen
im Verlauf des Jahres 2004.
An dieser Stelle finden Sie Beiträge
zur Anhörung der Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen "Instrumente zum Schutz vor
Fluglärm", die am 30.10.2003 im Deutschen
Bundestag stattgefunden hat.
Vorträge (Power Point Präsentationen) der
Anhörung:
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