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Doping

August 2005

Alles Doping - oder was? Dopingskandale häufen sich, nicht nur im
Radsport. Tatsache ist: Bei der staatlichen Dopingbekämpfung sind viele
Fortschritte erzielt worden. Trotzdem brauchen wir bessere gesetzliche
Regelungen zur Dopingbekämpfung. Denn..


 

Vom 13.01.-15.01.05 fand an der Pädogogischen Hochschule Heidelberg ein Internationales Expertengespräch zur Dopingprävention statt. Dabei hielt Winne Hermann eine Rede (finden Sie hier...).
Außerdem verabschiedeten die anwesenden Referenten und Experten am Ende der Tagung folgende Heidelberger Erklärung.....deutsch....... englisch


Die Dopingproblematik im Sport – Handlungsfelder und Lösungen

Ob Olympische Spiele, Weltmeisterschaften, Bundesligen oder der Breiten- und Fitnesssport – der Sport begeistert Millionen Menschen bei passivem Zuschauen und spannungsreichem Mitfiebern oder bei der eigenen körperlichen Betätigung. Am nächsten Tag werden die Sportseiten in den Tageszeitungen aufgeschlagen, die Berichte und Kommentare gelesen und dabei wird der schmerzende Muskel massiert. Als ausgebildeter Sportlehrer kenne ich viele dieser alltäglichen Gesichter des Sports. Als sportpolitischer Sprecher unserer Bundestagsfraktion gilt es darüber hinaus, die Entwicklung des Sports insgesamt zu verfolgen und zu hinterfragen. Sportpolitik ist nicht nur eine Schönwetterveranstaltung, bei der sich Politiker über herausragende Leistungen und Medaillenspiegel freuen. Es gehört zur Verantwortung dazu, sich auch mit den Fehlentwicklungen und Gefahren auseinander zu setzen. Zunehmend ist dabei die ungelöste Problematik des Doping in den sportpolitischen Vordergrund gerückt. Der Skandal bei der Tour de France 1998, der Fall Baumann oder die Erkenntnisse über die Dopingverabreichung in der ehemaligen DDR haben auch mich geschockt. Ich habe mich daher in verstärktem Maße bei der Dopingbekämpfung engagiert, denn allein die Diskussion reicht nicht mehr aus, sondern wir müssen handeln und Lösungsansätze für einen zukunftsfähigen Sport finden.

Im November 2001 hat der Deutsche Bundestag über die Dopingproblematik debattiert und die bisherigen Maßnahmen bilanziert. Ich habe in meinem Redebeitrag verdeutlicht, dass wir wichtige Fortschritte beim Kampf gegen Doping im Sport erzielt haben, aber auch in diesem Jahr sowie in der nächsten Legislaturperiode noch einiges vor uns liegt. Nicht alles konnte in diesem schwierigen Themenfeld umgesetzt werden, vieles ist aber auf den Weg gebracht. Im Kern bedeutet das: Die Dopingbekämpfung in Deutschland benötigt eine wirkungsvolle Gesamtstrategie, die auf drei Standbeine gestellt werden sollte: Anti-Doping-Gesetz, Nationale Anti-Dopingagentur, DDR-Dopingopfer-Fonds.

Wegmarken für ein Anti-Doping-Gesetz in Deutschland gesetzt
Ich habe mich mehrfach für eine verbesserte gesetzliche Grundlage für die Dopingbekämpfung in Deutschland ausgesprochen. Der Sportausschuss des Deutschen Bundestages hat im Juli 2001 auf Antrag von Rot-Grün beschlossen, mit einem Maßnahmenpaket neue Wege im Kampf gegen das Doping zu gehen. Darin enthalten ist die zentrale Forderung nach einem Anti-Doping-Gesetz in Deutschland. Wesentliche Ziele dieses Gesetzes sollen sein, zum Schutz des fairen Wettbewerbs im Sport das Doping durch den Sportler unter Strafe zu stellen, bestehende Gesetzeslücken zu schließen, die Sanktionen zu verschärfen und die Aufklärung über die Gefahren des Dopings voranzutreiben. Die Koalition verdeutlicht damit ihre Absicht, in gemeinsamer Verantwortung mit dem Sport diese Gesamtstrategie für eine wirkungsvolle Dopingbekämpfung umzusetzen. Andere europäische Staaten wie Italien und Frankreich zeigen, dass dort mit noch weitergehenden staatlichen Möglichkeiten Erfolge beim Kampf gegen den Dopingbetrug im Sport erreicht werden. Diese Politik kann nicht komplett auf Deutschland übertragen werden, aber wir dürfen den Anschluss nicht verlieren und müssen uns an dieser Entwicklung in Europa orientieren. Nicht zuletzt ist die Bundesrepublik Deutschland auch internationale Verpflichtungen für einen dopingfreien Sport eingegangen. Daher führen die beabsichtigten Maßnahmen der Regierungskoalition zu einer besseren nationalen Umsetzung der Anti-Doping-Konvention des Europarates aus dem Jahr 1989 und einer Folgeresolution der europäischen Sportminister vom Mai 2000 in Bratislava. Dort hat sich Deutschland verpflichtet, für die effektive Dopingbekämpfung auch den Besitz von Dopingwirkstoffen unter Strafe zu stellen.
Es kann nicht verschwiegen werden, dass das Ziel eines dopingfreien Sports noch nicht erreicht ist. Mit der Verabschiedung eines Anti-Doping-Gesetzes in der nächsten Legislaturperiode würden wir einen weiteren wichtigen Schritt für einen zukunftsfähigen und modernen Sport machen, denn der Kampf gegen Doping braucht klare gesetzliche Regeln.
Wieso reicht das Arzneimittelgesetz (AMG) für eine wirkungsvolle Bekämpfung des Doping nicht aus?
Durch die Novelle des Gesetzes im Jahre 1998 wurde die Dopingverabreichung durch das personelle Umfeld des Sportlers (Trainer, Ärzte) unter Strafe gestellt, die Einnahme und der Besitz der Dopingmittel durch den Sportler blieb hingegen nicht strafwürdig. Ich sehe daher für eine verbesserte gesetzliche Grundlage für die Dopingbekämpfung zwei wesentliche Ansatzpunkte: Erstens muss der Schutz des Rechtsgutes Sport im Vordergrund stehen und nicht der Schutz des Arzneimittelmarktes. Es geht somit primär darum, den Dopingbetrug zukünftig als Verstoß gegen das grundlegende Prinzip des fairen Wettbewerbs im Sport zu bewerten und durch eine eigenständige gesetzliche Regelung zu ahnden. Zweitens beinhaltet die bisherige Regelung des AMG eine Lücke, denn der dopende Sportler handelt im kommerzialisierten Sport von heute in selbständiger Weise, indem er sich die Mittel beschafft und über die leistungssteigernde Wirkung informiert ist. Er verschafft sich bewusst einen Wettbewerbsvorteil gegenüber seinen Konkurrenten. Dieses Verhalten sollte daher auch vom Staat strafrechtlich sanktioniert werden. Trainer oder Ärzte können nicht allein für das Doping verantwortlich gemacht werden. Ich habe daher mit großer Zustimmung aufgenommen, dass im Herbst letzten Jahres auch die Aktivensprecher des Sports ein Anti-Doping-Gesetz gefordert haben.
Es geht im Kern also nicht mehr darum, ob ein Anti-Doping-Gesetz notwendig ist, sondern die grundsätzliche Frage ist, wie es ausgestaltet sein sollte. Die Diskussion darüber wird auch innerhalb des Sports sowie zwischen Sport und Politik geführt. Wir haben die unterschiedlichen Positionen in mehreren öffentlichen Anhörungen vor dem Sportausschuss gehört und in die Sportpolitik von Rot-Grün einfließen lassen. Dabei war insbesondere die Stellungnahme von Prof. Dr. Ulrich Haas, dem Leiter der gemeinsamen Anti-Doping-Kommission von DSB und NOK, ein entscheidender Durchbruch. Am 14.3.2001 erklärte er vor dem Sportausschuss: „Das Gesetz sollte sich der Problematik insgesamt annehmen und zwar in einem Anti-Doping-Gesetz, das zum einen die bereits vorhandenen Regelungen zusammenfaßt und zum anderen ergänzende Bestimmungen enthält.“ Diesen Weg hat Rot-Grün in den letzten Jahren beschritten, diesen Weg wird Rot-Grün in der nächsten Wahlperiode fortsetzen.

Nationale Anti-Dopingagentur (NADA) wird finanziell unterstützt
Im Bundeshaushalt 2002 stehen erstmals Mittel für eine Nationale Anti-Dopingagentur bereit. Das für den Sport zuständige Bundesinnenministerium stellt dafür einen Sockelbetrag von 5,1 Millionen Euro zur Verfügung und bringt zusätzlich in vollem Umfang seine bisherigen jährlichen Aufwendungen für die Dopingforschung und –analytik ein. Es muss deutlich gesagt werden, dass die finanziellen Beiträge der Bundesländer und der Wirtschaft sich bisher leider in Grenzen halten, um so mehr werte ich es als besonderen Erfolg dieser Regierungskoalition, dass es gelungen ist, diesen finanziellen Kraftakt durch den Bund zu leisten Die NADA wird im Frühjahr 2002 ihre Arbeit aufnehmen und damit den operativen Bereich der Dopingbekämpfung von Sport und Politik übernehmen. Unter einem gemeinsamen Dach sind dann die Dopingforschung- und analytik sowie die Präventions- und Aufklärungsarbeit vereint. Die NADA wird die Zusammenarbeit mit der Welt-Antidopingagentur (WADA) verbessern, denn die Kontrollen müssen weltweit, ob bei Wettkampf oder Training, verstärkt werden.

DDR-Dopingopferfonds wird eingerichtet
Der Begriff der „Sportnation DDR“ hat sich in vielen Köpfen festgesetzt. Staatlich festgelegte und durch die Stasi kontrollierte Erfolgspläne sollten Medaillen erbringen und die Leistungsfähigkeit des politischen Systems im Vergleich mit anderen Staaten unter Beweis stellen. Seit der Wende beschäftigen sich Historiker, Mediziner, Sportjournalisten sowie ehemalige Sportlerinnen und Sportler mit der Funktionsweise dieses Systems. Der wiedervereinigte deutsche Sport hat seine „Erkenntnisbücher“ schon Anfang der 90er Jahre geschlossen, um sie heute, wenn es um die umstrittene Tätigkeit von ehemaligen DDR-Trainern im gesamtdeutschen Sport geht, in arbeitsrechtlichen Fragen wieder zu öffnen. Heute ist bekannt: Das Doping in der DDR war flächendeckend und umfasste fast alle Sportarten im Leistungssportbereich. Dopingmittel wurden in konspirativer Weise vielen Sportlerinnen und Sportlern im Kindes- und Jugendalter ohne deren Wissen verabreicht. Insgesamt gehen Experten von bis zu 10 000 gedopten Personen aus, von denen heute 500 bis 1 000 heute gesundheitliche Schäden beklagen. Einige Verantwortliche für die Dopingverabreichung wurden gefunden. Die Strafverfahren gegen die obersten DDR-Sportfunktionäre Manfred Ewald und Manfred Höppner endeten im Juli 2000 mit Bewährungsstrafen, andere ehemalige Trainer wurden zu Geldbußen verurteilt.
Im Mai 2001 haben sich ehemalige Sportlerinnen und Sportler der DDR in einer Petition an den Deutschen Bundestag gewandt, um Hilfe und Unterstützung von der Politik zu fordern. Ich habe seitdem großen Wert darauf gelegt, dieses Anliegen nicht durch parteipolitisch geprägten Streit zu blockieren, sondern unbürokratische Lösungswege zu finden. Daher habe ich auch die politische Initiative ergriffen und in einem „Offenen Brief an die DDR-Dopingopfer“ meine Bereitschaft bekundet, für die berechtigten Forderungen auch parlamentarisch einzutreten.

Die Rahmenbedingungen erweisen sich hierfür als schwierig, da die Bundesrepublik Deutschland nicht für die Auswüchse und Rechtsverletzungen des DDR-Sports in Haftung genommen werden kann. Es kann daher nur eine Fondslösung mit Beteiligung des Staates in Betracht kommen, die den Opfern finanzielle Unterstützung und medizinische Hilfen zukommen lässt, aber gleichzeitig kein Schuldanerkenntnis des Staates formuliert. Notwendig ist es auch, Sport und Wirtschaft mit ins finanzielle Boot dieses Fonds zu bekommen. Im Sportausschuss konnte darüber in den wesentlichen Punkten Einvernehmen erzielt werden. Einvernehmen zwischen den großen Parteien reicht jedoch oftmals nicht aus, um die erforderlichen parlamentarischen Beschlüsse zu verabschieden, insbesondere wenn es zugleich um Finanzierungsfragen geht. In Zusammenarbeit mit den grünen Abgeordneten im Haushaltsausschuss ist es mir in letzter haushaltsrechtlicher Sekunde gelungen, im Bundeshaushalt 2002 einen Ansatz in Höhe von 2 Millionen Euro zu verankern. Die notwendigen Mittel stehen damit zur Verfügung. Es liegt jetzt am Bundesinnenministerium, Regelungen und Kriterien zu finden, um diesen Fonds einzurichten und mit Hilfsleistungen zu beginnen.



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