Pressemitteilung
vom 14.03.2007
Dopingbekämpfung in Deutschland bleibt zahnlos
und konzeptionslos
Zum Ergebnis des informellen Treffens der EU-Sportministerinnen
und -minister in
Stuttgart erklärt Winfried Hermann, sportpolitischer
Sprecher:
Auch nach dem informellen Treffen der EU-Sportministerinnen
und -minister in Stuttgart wird deutlich: Bundesinnenminister
Schäuble hat kein abgestimmtes Konzept zur Dopingbekämpfung
in Deutschland. Unverbindliche Absprachen mit seinen
EU-Kollegen können jedoch die Lücken in der
nationalen Politik nicht überdecken.
Diese Lücken sind:
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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung
schließt nicht die Regelungslücke der
Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz von Dopingmitteln
im kommerziellen
Sport. |
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Der Ansatz der Bundesregierung in Richtung Besitzstrafbarkeit
von Dopingmitteln ist in dieser Form eine Mogelpackung.
Was der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung
vorsieht, hat mit Besitzstrafbarkeit eher wenig
zu tun, sondern ist eine Präzisierung der
Strafbarkeit beim Handel mit Dopingmitteln. Der
Handel mit Dopingmittel ist jedoch bereits heute
schon strafbar. |
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Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt der
wichtige Gesetzesanhang, mit dem die gesundheitsgefährdenden
Dopingstoffe benannt werden. Außerdem hat
die Bundesregierung bisher nicht quantifiziert,
was unter einer "nicht geringen Besitzmenge" an
Dopingmitteln zu verstehen ist. |
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Die große Koalition hat die Bundesmittel
zur Dopingprävention im laufenden Haushalt
2007 um 25 Prozent auf 300.000 Euro gekürzt.
Von einer wirkungsvollen Gesundheitsprävention
kann keine Rede sein. |
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Die Bundesregierung hat bisher keine konkreten
Schritte unternommen, um Wirtschaft, Sport und
Medien zu einer Aufstockung des Stiftungskapitals
bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zu
bewegen. Denn bisher wird das Stiftungskapital
der NADA fast vollständig durch die Steuerzahler
aufgebracht. |
Schäubles Konzeptionslosigkeit und Aktionismus
werden besonders deutlich bei seiner Ankündigung,
bis zum Oktober 2007 eine Auflistung aller EU-Staaten
zur Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln vorzulegen.
Weiß der Minister etwa nicht, dass eine diesbezügliche
Synopse seit Februar 2001 in seinem Ministerium vorliegt
oder hat etwa der ehemalige Bundesinnenminister Otto
Schily diese Liste beim Amtswechsel im Herbst 2005
mitgenommen?
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