Verkehr
Pressemitteilung vom 21.02.2007
Bundesrechnungshof bestätigt: Deutsche Bahn AG
lässt Gleisnetz verrotten und
schönt die Bilanzen
Zur über die Medien bekannt gewordenen Kritik
des Bundesrechnungshofes am
Zustand des Gleisnetzes der Deutschen Bahn erklärt
Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Die Prüfung des Bundesrechnungshofes belegt,
was wir schon lange vermutet haben. Bereits seit Jahren
vernachlässigt die Deutsche Bahn AG bewusst die
Instandhaltung des Netzes und unterlässt in großem
Umfang notwendige Reparaturen. Allein im Zeitraum von
2001 bis 2005 wurden rund 1,5 Milliarden Euro weniger
in das Netz investiert als erforderlich. Die Deutsche
Bahn AG hat sich offenbar Erhaltungsinvestitionen beziehungsweise
Pflegekosten gespart, damit ihre Bilanzen für
den geplanten Börsengang besser aussehen. Statt
schwere Mängel zu beheben, von denen einige sogar
sicherheitsrelevant sind, richtet die Deutsche Bahn
Langsamfahrstellen ein und passt die Fahrpläne
an die maroden Gleise an. Aufwändige Reparaturarbeiten
werden stattdessen solange verschleppt, bis die Anlagen
derart verschlissen sind, dass der Bund in Form von
Ersatzinvestitionen dafür aufkommen muss. Diese
Fehlsteuerung zu Lasten des Netzes und des Eigentümers
muss dringend korrigiert werden.
Dabei ist die Bahn für Instandhaltungen zuständig.
Das Geld für die Erhaltung der Schienenwege zahlen
die Nutzer - auch private Eisenbahnen - in Form von
Trassenpreisen, die sich pro Jahr auf rund zwei Milliarden
Euro belaufen. Statt diese Mittel für ihr Kerngeschäft
bereitzustellen, kauft die DB sich lieber verschiedenste
Unternehmen der internationalen Logistikbranche zusammen.
Dieser Zustand ist für den Bund als 100 Prozentiger
Eigentümer der Deutschen Bahn AG nicht hinnehmbar.
Solange der schon 2004 vom Parlament geforderte qualifizierte
Netzzustandsbericht der Deutschen Bahn nicht vorliegt,
darf es keine Entscheidung über die Privatisierung
der Deutschen Bahn AG geben. Erst wenn der Zustand
des Netzes wirklich bekannt ist, wird deutlich, wie
viel Investitionen in das Netz nötig sind. Und
erst auf dieser Basis kann eine Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) geschlossen werden, die sich mindestens ein
Jahr bewähren muss, bevor eine Entscheidung über
eine Börsengang
gefällt wird.
Nach dem Tiefensee-Modell soll die Deutschen Bahn
AG das Netz auch nach einer Privatisierung bilanzieren
und in einer wirtschaftlichen Einheit betreiben dürfen.
Angesichts des Renditedrucks durch private Anteilseigner
würde das Schienennetz - so wie in den 1990er
Jahren in Großbritannien - noch weiter verkommen.
Die Folge wäre eine neue Welle von Streckenstilllegungen
(bis zu 6.000 Kilometer sind im Gespräch), um
das flächendeckende Schienennetz auf ein profitableres
Kernnetz zu schrumpfen.
Um dies zu verhindern, muss das Schienennetz dem Zugriff
der Deutschen Bahn AG entzogen und in eine neu zu gründende
Deutsche Schieneninfrastrukturgesellschaft überführt
werden, die im 100 prozentigen Eigentum des Bundes
und die in keiner Weise wirtschaftlich oder personell
mit der Deutschen Bahn AG verflochten ist.
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