Verkehr
Pressemitteilung vom 17. Januar
2007
Eisenbahnrecht: Zentrale Sicherheitsbehörde des
Bundes
gefährdet angepasste und preiswerte Sicherheitsstandards
der kleinen
Regionalbahnen und Nebenbahnen
Anlässlich der öffentlichen Anhörung
im Verkehrsausschuss des Bundestages zur
Ä
nderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften erklärt
Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Die Bundesregierung hat mit dem 5. Gesetz zur Änderung
eisenbahnrechtlicher Vorschriften einen Entwurf vorgelegt,
der erhebliche verfassungsrechtliche und eisenbahnpraktische
Bedenken aufwirft und der die vielfach erfolgreiche
Zusammenarbeit von nicht bundeseigenen Eisenbahnen
und Landesaufsichtsbehörden in Frage stellt.
So nutzt die Bundesregierung die europarechtliche
Novelle des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG), um
zusätzliche eisenbahnrechtliche Kompetenzen auf
den
Bund zu übertragen, anstatt sie in bewährter
Form durch die Landesaufsichtsbehörden "vor
Ort" wahrnehmen zu lassen.
Statt unter Beteiligung der Bundesländer bundesgesetzlich
normative Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl
von den Aufsichtbehörden der Länder als auch
vom Eisenbahnbundesamt (EBA) umgesetzt werden können,
wird die Wahrung eines einheitlichen Sicherheitsstandards
abhängig gemacht von der Wahrnehmung durch eine
einzige Behörde, nämlich durch das EBA. Diese
enge Interpretation entspricht nicht der Vorgabe aus
der europäischen Richtlinie, die es in nationales
Recht umzusetzen gilt. Die Zentralisierung der Eisenbahnaufsicht
beim EBA hat vielmehr zur Folge, dass beispielsweise
die internen Vorschriften der Deutschen Bahn AG als "anerkannte
Regeln der Technik" auch für nichtbundeseigene
Eisenbahnen (NE-Bahnen) angewandt würden, so dass
die technischen Lösungen für die Bahnübergangssicherung
beispielsweise um bis zu 50 Prozent teurer werden könnten,
als bisherige regionale Lösungen der NE-Bahnen.
Wir halten aus wirtschaftlichen,betrieblichen und
wettbewerbsrechtlichen Gründen die Aufrechterhaltung
einer umfassenden Eisenbahnaufsicht auf Länderebene
für dringend nötig. Die geplante Ausnahmeregelung
für "Regionalbahnen, Regionalnetze, Serviceeinrichtungen
und nichtöffentliche Eisenbahninfrastrukturen" sowie "eigene
Rangierbetriebe" ist nicht ausreichend. Sie schafft
hingegen nur eine zusätzliche freigestellte Eisenbahnkategorie" mit
weiteren Schnittstellenproblemen und führt damit
zu zusätzlicher Bürokratisierung und Nachteilen
für NE-Bahnen. Die deutlich preisgünstigeren Sicherheitsstandards der NE-Bahnen wie etwa. die Karlsruher
Stadtbahn zeigen, dass man mit weniger Aufwand ebenso
sicher fahren kann. Diese kostengünstigen Lösungen
werden nun gefährdet.
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