Verkehr
Pressemitteilung vom 12. Januar
2007
Bahn-Börsengang: Bund will sich zu Gunsten der
Deutschen Bahn AG enteignen
Zum Entwurf des Bundeseisenbahnstrukturgesetzes (BESG)
erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Der vorliegende Entwurf eines Artikelgesetzes zur
Privatisierung der Deutschen
Bahn AG aus dem Verkehrsministerium ist die Selbstenteignung
des Bundes an der Infrastruktur. Der Entwurf wird den
eigenen Vorgaben der Koalition aus dem
Entschließungsantrag in keiner Weise gerecht,
sondern ist der Versuch, das von
Verkehrsminister Tiefensee immer schon favorisierte "Eigentumssicherungsmodell"
durchzusetzen.
Eine rechtlich starke Position für den Bund als
Eigentümer der Infrastruktur wird vom Ministerium
nicht gewollt. Eine Entschädigung der Deutschen
Bahn AG zum Verkehrswert bei Entzug der Betreiberrechte
und ein automatische Rückfall des Infrastruktureigentums
an die DB nach 15 Jahren sind eingebaute Enteignungsinstrumente
für den Bund.
Trotz formaler Zuständigkeit für die Infrastruktur
werden die Eigentumsrechte damit auf den Kopf gestellt.
Die Gestaltung der Schienenpolitik soll dem Bund und
damit der Politik entzogen werden.
Die vorgesehenen weitgehenden Zugriffsrechte auf die
Infrastruktur einer teilprivatisierten DB AG nach einem
Börsengang werfen erhebliche verfassungsrechtliche
Fragen auf. Wir haben große Zweifel, ob das Privatisierungsvorhaben
im Einklang mit Wort und Geist des Artikels 87e Abs.
3 des Grundgesetzes steht. Werden die Stimmrechte des
Bundes an den
Infrastrukturunternehmen auf die privatisierte DB übertragen,
entspricht dies nicht dem Grundgesetzauftrag. Schon
jetzt ist absehbar, dass das Bundesverfassungsgericht
das letzte Wort über das Gesetz haben dürfte.
An Klägern wird kein Mangel sein!
Mit der Ankündigung der EU-Kommission, die Netze
der Energieunternehmen von der
Erzeugung abzuspalten zu wollen, zeigt sich zudem sehr
deutlich, wo der Regulierungsrahmen in Europa hingeht.
Eine Richtlinie für eine ordnungspolitisch klare
Trennung von Netz und Transport aus Brüssel auch
im Eisenbahnwesen ist daher nur eine Frage der Zeit.
Daher sagen wir: Nur eine Trennung von Netz und Transport
schafft Rechtssicherheit.
Anstatt diesen Gesetzentwurf nach dem Murksmuster
der Gesundheitsreform in monatelangem Hickhack zu verschlimmbessern,
sollten vernunftbegabte Koalitionspolitiker den Börsengang
der DB AG jetzt abblasen und noch einmal von vorne
beginnen.
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