Verkehr
Pressemitteilung vom 30. November
2006
Fördergesetz Rußpartikelfilter:
Langer Anlauf und zu kurz gesprungen
Zum Kabinettsbeschluss für die Förderung
von Rußpartikelfiltern in
Dieselfahrzeugen erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer
Sprecher:
Nach endlosem Hin und Her hat die Koalition das Fördergesetz
für den Rußpartikelfilter auf den Weg gebracht.
Es hat es jetzt durchs Kabinett geschafft, ein Gesetz
ist es damit längst noch nicht.
Mehr als zwei verlorene Jahre im Kampf gegen Feinstaub,
und noch immer werden 25 Prozent der Diesel-Neuwagen
ohne Vollfilter verkauft. Denn was die Koalition jetzt
fördern will, ist bei weitem nicht ausreichend:
330 Euro Nachlass bei der Kfz-Steuer für Diesel
die nachgerüstet werden, egal ob mit einem Vollfilter
oder nur Teilfilter, obwohl die Teilfilter oft nicht
einmal die Hälfte der Partikel reduzieren. Gegenfinanziert
werden soll dies mit einer Anhebung der Kfz-Steuer
um 1,20 Euro pro Kubikzentimeter für Dieselfahrer,
die nicht nachrüsten. Bei im Durchschnitt rund
20 Euro pro Jahr mehr an Kfz-Steuer werden sicher nicht
so viele nachrüsten. Besser als nichts ist aber
für uns zu wenig.
Mit dem Verzicht auf eine echte "Strafsteuer" für
Neuwagen, die keinen Vollfilter haben, werden auch
in Zukunft als Öko-Autos beworbene Fahrzeuge,
wie der neue smart fortwo ohne einen vollwertigen Filter
angeboten.
Bleibt abzuwarten ob das Kabinettsgesetz tatsächlich
im Bundesgesetzblatt landet
oder sich wie schon geschehen Unionsabgeordnete noch
mal vor den Karren der Automobilindustrie spannen lassen.
Seit geraumer Zeit hat die Automobilindustrie
nichts unversucht gelassen, um ein ambitioniertes Fördergesetz
aufzuhalten und
ö
kologisch zweitklassige Technik weiterverkaufen zu
können.
Zum Hintergrund: Das entscheidende Instrument zur
Reduktion der Feinstaubbelastungen aus dem Verkehr
ist die Förderung von Dieselfahrzeugen mit
Partikelfilter über die Kfz-Steuer. Die Initiative
für ein Förderprogramm für Dieselfahrzeuge
mit Rußfilter startete 2004 im grünen Umweltministerium.
Das
gefiel weder der Automobilindustrie noch dem Verkehrsminister
oder dem Finanzminister. Auch die Bundesländer
spielten eine unrühmliche Rolle. Vor allem
die unionsgeführten Länder haben zwar stets
Instrumente zur Feinstaubbekämpfung
vom Bund eingeklagt, zugleich aber gegen jeden Vorschlag
für ein Fördergesetz
zahlreiche Bedenken vorgebracht.
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