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Beirat für Nachhaltige Entwicklung

 
Politik für morgen

Im März 2004 konstituierte sich ein Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung, dem neun Mitglieder aller Bundestagsfraktionen angehören. Die Gründung des Gremiums geht zurück auf die 2002 durch die Bundesregierung beschlossene Nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung, die für eine Politik einsteht, die den Bedürfnissen der heutigen Generation entspricht und die Chancen künftiger Generationen nicht gefährdet.

Seit der Konferenz der Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro ist diese Art des Umgangs mit der Umwelt und den Menschen unter dem Begriff „Agenda 21” als Leitbild anerkannt. Die Unterzeichnerstaaten erklärten eine sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung zum Ziel ihrer Politik.

Mit der Einrichtung des Parlamentarischen Beirates verstärkt der Bundestag seine aktive Rolle in der Nachhaltigkeitsdebatte und vervollständigt das in den vergangenen Jahren entstandene Netz aus Regierungsgremien, Kommunen und Ehrenamtlichen, die sich in der „Lokalen Agenda 21” engagieren, und Unternehmen, die wirtschaftliche Ziele mit ökologischer und sozialer Verantwortung verknüpfen.

Der Beirat will mit seiner Arbeit dem Gedanken gerecht werden, dass nachhaltige Entwicklung weit über das Thema Ökologie hinausgeht, Prioritäten für die kommenden Jahre und Jahrzehnte setzt und sich nicht an Landesgrenzen orientiert, sondern als internationale Aufgabe verstanden werden muss. Sie umfasst deshalb alle Aspekte der Generationengerechtigkeit, des sozialen Zusammenhalts, der Lebensqualität und internationaler Verantwortung.
Schwerpunkte seiner Arbeit sind unter anderem, die Weiterentwicklung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung zu begleiten, gesetzgeberische Initiativen und Leitprojekte anzuregen, den parlamentarischen und öffentlichen Dialog zu fördern, Erfahrungsaustausch zu organisieren und regelmäßig Rechenschaft abzulegen.

http://www.nachhaltigkeitsrat.de/index.html

 

 

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