Politik für morgen
Im März 2004 konstituierte sich ein Parlamentarischer
Beirat für nachhaltige Entwicklung, dem neun
Mitglieder aller Bundestagsfraktionen angehören.
Die Gründung des Gremiums geht zurück
auf die 2002 durch die Bundesregierung beschlossene
Nationale Strategie für nachhaltige Entwicklung,
die für eine Politik einsteht, die den Bedürfnissen
der heutigen Generation entspricht und die Chancen
künftiger Generationen nicht gefährdet.
Seit der Konferenz der Vereinten Nationen 1992
in Rio de Janeiro ist diese Art des Umgangs mit
der Umwelt und den Menschen unter dem Begriff
„Agenda 21” als Leitbild anerkannt.
Die Unterzeichnerstaaten erklärten eine sozial
gerechte und ökologisch verträgliche
Entwicklung zum Ziel ihrer Politik.
Mit der Einrichtung des Parlamentarischen Beirates
verstärkt der Bundestag seine aktive Rolle
in der Nachhaltigkeitsdebatte und vervollständigt
das in den vergangenen Jahren entstandene Netz
aus Regierungsgremien, Kommunen und Ehrenamtlichen,
die sich in der „Lokalen Agenda 21”
engagieren, und Unternehmen, die wirtschaftliche
Ziele mit ökologischer und sozialer Verantwortung
verknüpfen.
Der Beirat will mit seiner Arbeit dem Gedanken
gerecht werden, dass nachhaltige Entwicklung weit
über das Thema Ökologie hinausgeht,
Prioritäten für die kommenden Jahre
und Jahrzehnte setzt und sich nicht an Landesgrenzen
orientiert, sondern als internationale Aufgabe
verstanden werden muss. Sie umfasst deshalb alle
Aspekte der Generationengerechtigkeit, des sozialen
Zusammenhalts, der Lebensqualität und internationaler
Verantwortung.
Schwerpunkte seiner Arbeit sind unter anderem,
die Weiterentwicklung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
und deren Umsetzung zu begleiten, gesetzgeberische
Initiativen und Leitprojekte anzuregen, den parlamentarischen
und öffentlichen Dialog zu fördern,
Erfahrungsaustausch zu organisieren und regelmäßig
Rechenschaft abzulegen.
http://www.nachhaltigkeitsrat.de/index.html
|