Mit einem neuen Erlass schafft das Verkehrsministerium klare rechtliche Grundlagen, damit Kommunen Schulstraßen und Schulzonen einfach, rechtssicher und ohne großen bürokratischen Aufwand einführen können.
Wenn nach den Sommerferien der Unterricht wieder startet, sind die Szenen vor vielen Schulen in Baden-Württemberg ähnlich: Autos parken in zweiter Reihe, es wird auf Gehwegen gewendet, Staus entstehen – und mittendrin bahnen sich Kinder zu Fuß, mit dem Roller oder mit dem Fahrrad ihren Weg. Diese gefährlichen Situationen können mit Hilfe des neuen Erlasses bald der Vergangenheit angehören.
Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem Landesprogramm MOVERS – Aktiv zur Schule und dem Erlass schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder in Baden-Württemberg sicher, gesund und eigenständig zur Schule kommen können – zu Fuß, mit dem Roller oder dem Fahrrad. Wir geben den Kommunen nicht nur klare rechtliche Grundlagen, sondern auch praktische Unterstützung an die Hand: mit unserem MOVERS-Beratungsangebot sowie umfangreichem Informationsmaterial für die Umsetzung vor Ort. So können Schulstraßen schnell und unkompliziert Wirklichkeit werden. Wir laden alle Verantwortlichen dazu ein, an geeigneten Schulstandorten Schulstraßen und Schulzonen zu errichten.“ >> weiter!
(Foto: Dietmar Rabich/wikimedia.org)
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