Russpartikelfilter gegen Feinstaub (Stand August 2007)

Seit 2003 hatten wir darauf hingewirkt, dass die Förderung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter über einen Bonus bei der Kfz-Steuer als entscheidendes Instrument zur Reduktion der Feinstaubbelastungen aus dem Verkehr kommt. Nahezu drei Jahre scheiterte das Vorhaben am Widerstand SPD-geführter Ministerien und der Automobilindustrie.

Ein grünes Fördergesetz sähe anders aus

Mit parlamentarischen Initiativen haben wir (z.B. Antrag Bundestagsdrucksache 16/946) die Bundesregierung mehrmals aufgefordert, das Versprechen einzulösen und ein Fördergesetz vorzulegen. Unserer Auffassung nach sollte die Förderung differenzierte Nachlässe bei der Kfz-Steuer für all jene Dieselfahrzeuge gewähren, die eine höchstmögliche Reduktion der Partikelemissionen erreichen. Wir wollten also grundsätzlich höhere und unterschiedliche Fördersummen in Abhängigkeit vom Wirkungsgrad des Filters: Für einen Vollfilter (Reduktion von ca. 99% der Partikelemissionen und Partikelgrenzwert von 5 mg/km) einen Steuernachlass von 600 Euro und für Teilfilter (mit abgestuften Emissionsminderungen) einen Nachlass von 250 Euro. Leider ist die Koalition diesen Vorschlägen nicht gefolgt, sie hat den Antrag abgelehnt.

Was fördert die Koalition?

Die Koalition fördert mit dem 4. Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes ab 1. April 2007 bis Ende 2009 die Nachrüstung von Fahrzeugen mit 300 Euro (Nachlass auf die Kfz-Steuer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2006. Im Gegenzug werden Diesel ohne Filter bis zum 31. März 2011 mit einem Aufschlag von 1,20 Euro pro 100 Kubikzentimeter Hubraum belastet. Dies sind für einen Diesel mit Zwei-Liter-Motor insgesamt ca. 96 Euro, womit sich der Steuervorteil bei einer Nachrüstung auf insgesamt 426 Euro erhöht. Oldtimer sind von der Regelung ausgenommen.

Menschen mit Behinderungen, die Diesel-Pkws besitzen, werden seit einer im Mai getroffenen Regelung bei der Nachrüstung ihrer Autos mit Rußpartikelfiltern finanziell unterstützt. Viele konnten von der seit dem 1. April geltenden Regelung über Nachlässe bei der Kfz-Steuer nicht profitieren, weil sie von dieser Steuer ohnehin ganz oder teilweise befreit sind. Dies hätte dazu geführt dazu, dass behinderte Menschen die Kosten für die Nachrüstung ihres Dieselfahrzeugs mit einem Partikelfilter vollständig selbst tragen müssen. Es ist jedoch gelungen zwischen den des Nachrüstherstellers TWINTEC, der A.T.U. Werkstätten sowie des Bundesverbandes für Körper- und Mehrfachbehinderte e.V. (BVKM) eine Rabattregelung zu vereinbaren. Die Firmen TWINTEC und A.T.U. geben gemeinsam jenen Nachlass, der ansonsten über die Steuerbefreiung gewährt worden wäre. Jeder Autofahrer kann so die Umwelt schützen und gleichzeitig den Wiederverkaufswert seines Fahrzeugs erhöhen.

Nachbessern bei der Kennzeichnungsverordnung
Am 1. März dieses Jahres war die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie legt fest, welche Autos eine Plakette erhalten, die sie zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigt. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen. Nachdem sich im Praxistest herausgestellt hatte, dass eine nicht unerhebliche Anzahl von Dieselfahrzeugen mit älteren KATs nicht den Vorgaben der Verordnung entsprechen würde, hat die Koalition erst im Juli 2007 eine Korrektur im Kabinett beschlossen. Die Bundesländer hatten darauf gedrängt, dass auch Dieselfahrzeuge mit älteren so genannten US-Kats eine grüne Plakette bekommen. Mit der Änderung der Kennzeichnungsverordnung erhalten jetzt also auch Fahrzeuge mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO), die vor dem In-Kraft-Treten der Abgasnorm Euro 1 zugelassen wurden, eine grüne Plakette. Auch für nachgerüstete Diesel-Pkw der Abgasstufe Euro 1 sowie die mit einem Partikelminderungssystem nachgerüsteten Nutzfahrzeuge wird es künftig Plaketten geben. Rund 80 Prozent der Partikelemissionen gehen auf Nutzfahrzeuge zurück, die unter die Nachrüstmöglichkeiten fallen.

Wann kommen die ersten Umweltzonen?
In vielen deutschen Ballungsgebieten ist für den 1. Januar 2008 die Einrichtung von Umweltzonen geplant. Eine Übersicht aller 69 Städte mit den jeweiligen Luftreinhalte-, Aktions- und Maßnahmeplänen findete sich unter http://www.env-it.de/luftdaten/download/public/html/Luftreinhalteplaene/uballl.htm). Zahlreiche Kommunen kündigen in ihren Aktionsplänen an, zur Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte innerhalb der Umweltzonen Fahrbeschränkungen für Diesel ohne Filter zu verhängen. Definitiv angekündigt ist die Umweltzone ab 2008 in 21 Kommunen.

Wie sieht die Praxis der Nachrüstung aus?
Nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) haben vom derzeitigen Altbestand (ca. 9 Mio. ungefilterten Diesel-Pkw) bis Juli 2007 knapp drei Prozent (ca. 250.000 Pkw) der Autofahrer ihr Fahrzeug mit einem Diesel-Partikelfilter nachgerüstet. Untersuchungen zur Folge sind die Marken-Nachrüstsysteme (HJS, Twintec sowie Audi- bzw. VW-Original-Nachrüstfilter) uneingeschränkt zu empfehlen, weil sie die vorgeschriebene 30%-Minderungsquote mit Werten zwischen 48 bis 70 Prozent Partikelreduktion sogar übererfüllen. Gleichwohl weist die DUH darauf hin, dass auch minderwertige Nachrüstfiltersysteme eingebaut werden, die keineswegs die gesetzlich festgelegten Partikelgrenzwerte erreichen.
Partikelemissionen gehören vom TÜV gemessen
Die Kritik der Verbände an den gesetzgeberischen Vorgaben, auf eine wirksame Kontrolle der Filtersysteme zu verzichten, können wir nur bekräftigen. Den Betreibern von Werkstätten und selbstverständlich den Kunden, die eine Nachrüstung vornehmen lassen wollen, sei daher geraten nur qualitativ hochwertige und geprüfte Filtersysteme einzubauen. Überdies ist es an der Politik die Prüf- und Zulassungsstellen auf die Qualitätsprüfung von Partikelfiltersystemen als Teil des Abgasuntersuchungs-Standardprogramms (AU) zu verpflichten.


Nützliche Informationen zur Nachrüstung (Filtersysteme, Anbieter, Lieferbarkeit etc.) finden sich unter:
http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure/themen/auto_und_motorrad/russfilter/070309_VCD_Informationen-Nachruestung.pdf

Informationen über Ursachen und Hintergründe der Blockade bei der Feinstaubbekämpfung finden sich in Auflistung des Bündnisses „Kein Diesel ohne Filter“ unter:
http://www.vcd.org/fileadmin/user_upload/redakteure/themen/auto_und_motorrad/russfilter/070309_VCD_Chronik-Russfilter.pdf

Deutsche Umwelthilfe www.duh.de

Unser Antrag vom 15.3.2006 hat die Drucksachenummer 16/946


 

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