Feinstaub-Urteil bestätigt rot-grünen Gesetzentwurf: Kommunen können handeln, Kommunen müssen handeln

Zum Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Das Feinstaub-Urteil bestätigt den rot-grünen Gesetzentwurf und gibt den Kommunen Handlungsmöglichkeiten sowie den Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Feinstaubschutzmaßnahmen in Form eines Aktionsplanes einzuklagen.

Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle, die nichts getan haben auf kommunaler Ebene. Es ist ein deutliches Signal, dass diejenigen, die immer noch keine Aktionspläne haben zu Bekämpfung des Feinstaubs, endlich in die Puschen kommen müssen, um das Problem anzugehen.

Wenn man künftige Prozesse und Niederlagen vor Gericht vermeiden will, dann müssen die Kommunen jetzt endlich handeln. Skandal ist nach wie vor, dass in vielen Ballungsräumen, die Feinstaubbelastungen weit über die Grenzwerte hinausgehen und die Zahl der zugelassenen Tage, an denen die Feinstaubgrenzwerte überschritten werden dürfen, nicht eingehalten werden.

Es ist traurig, dass die Bürger vor Gericht ein Gesetz einklagen müssen, zu dessen Umsetzung die Behörden verpflichtet sind.



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