Feinstaub-Urteil bestätigt rot-grünen
Gesetzentwurf: Kommunen können handeln, Kommunen müssen
handeln
Zum Feinstaub-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts erklärt
Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Das Feinstaub-Urteil bestätigt den rot-grünen Gesetzentwurf
und gibt den Kommunen Handlungsmöglichkeiten sowie den
Bürgerinnen und Bürgern das Recht, Feinstaubschutzmaßnahmen
in Form eines Aktionsplanes einzuklagen.
Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für alle,
die nichts getan haben auf kommunaler Ebene. Es ist ein deutliches
Signal, dass diejenigen, die immer noch keine Aktionspläne
haben zu Bekämpfung des Feinstaubs, endlich in die Puschen
kommen müssen, um das Problem anzugehen.
Wenn man künftige Prozesse und Niederlagen vor Gericht
vermeiden will, dann müssen die Kommunen jetzt endlich
handeln. Skandal ist nach wie vor, dass in vielen Ballungsräumen,
die Feinstaubbelastungen weit über die Grenzwerte hinausgehen
und die Zahl der zugelassenen Tage, an denen die Feinstaubgrenzwerte
überschritten werden dürfen, nicht eingehalten werden.
Es ist traurig, dass die Bürger vor Gericht ein Gesetz
einklagen müssen, zu dessen Umsetzung die Behörden
verpflichtet sind.
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