Dopingbekämpfung in Deutschland bleibt zahnlos und konzeptionslos


Zum Ergebnis des informellen Treffens der EU-Sportministerinnen und -minister in
Stuttgart erklärt Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher:

Auch nach dem informellen Treffen der EU-Sportministerinnen und -minister in Stuttgart wird deutlich: Bundesinnenminister Schäuble hat kein abgestimmtes Konzept zur Dopingbekämpfung in Deutschland. Unverbindliche Absprachen mit seinen EU-Kollegen können jedoch die Lücken in der nationalen Politik nicht überdecken.

Diese Lücken sind:

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Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schließt nicht die Regelungslücke der Wettbewerbsverzerrung durch den Einsatz von Dopingmitteln im kommerziellen
Sport.

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Der Ansatz der Bundesregierung in Richtung Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln ist in dieser Form eine Mogelpackung. Was der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung vorsieht, hat mit Besitzstrafbarkeit eher wenig zu tun, sondern ist eine Präzisierung der Strafbarkeit beim Handel mit Dopingmitteln. Der Handel mit Dopingmittel ist jedoch bereits heute schon strafbar.

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Im Gesetzentwurf der Bundesregierung fehlt der wichtige Gesetzesanhang, mit dem die gesundheitsgefährdenden Dopingstoffe benannt werden. Außerdem hat die Bundesregierung bisher nicht quantifiziert, was unter einer "nicht geringen Besitzmenge" an Dopingmitteln zu verstehen ist.

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Die große Koalition hat die Bundesmittel zur Dopingprävention im laufenden Haushalt 2007 um 25 Prozent auf 300.000 Euro gekürzt. Von einer wirkungsvollen Gesundheitsprävention kann keine Rede sein.

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Die Bundesregierung hat bisher keine konkreten Schritte unternommen, um Wirtschaft, Sport und Medien zu einer Aufstockung des Stiftungskapitals bei der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) zu bewegen. Denn bisher wird das Stiftungskapital der NADA fast vollständig durch die Steuerzahler aufgebracht.

Schäubles Konzeptionslosigkeit und Aktionismus werden besonders deutlich bei seiner Ankündigung, bis zum Oktober 2007 eine Auflistung aller EU-Staaten zur Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln vorzulegen. Weiß der Minister etwa nicht, dass eine diesbezügliche Synopse seit Februar 2001 in seinem Ministerium vorliegt oder hat etwa der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily diese Liste beim Amtswechsel im Herbst 2005 mitgenommen? 



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