Fördergesetz Rußpartikelfilter:
Langer Anlauf und zu kurz gesprungen


Zum Kabinettsbeschluss für die Förderung von Rußpartikelfiltern in Dieselfahrzeugen erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Nach endlosem Hin und Her hat die Koalition das Fördergesetz für den Rußpartikelfilter auf den Weg gebracht. Es hat es jetzt durchs Kabinett geschafft, ein Gesetz ist es damit längst noch nicht.

Mehr als zwei verlorene Jahre im Kampf gegen Feinstaub, und noch immer werden 25 Prozent der Diesel-Neuwagen ohne Vollfilter verkauft. Denn was die Koalition jetzt fördern will, ist bei weitem nicht ausreichend: 330 Euro Nachlass bei der Kfz-Steuer für Diesel die nachgerüstet werden, egal ob mit einem Vollfilter oder nur Teilfilter, obwohl die Teilfilter oft nicht einmal die Hälfte der Partikel reduzieren. Gegenfinanziert werden soll dies mit einer Anhebung der Kfz-Steuer um 1,20 Euro pro Kubikzentimeter für Dieselfahrer, die nicht nachrüsten. Bei im Durchschnitt rund 20 Euro pro Jahr mehr an Kfz-Steuer werden sicher nicht so viele nachrüsten. Besser als nichts ist aber für uns zu wenig.

Mit dem Verzicht auf eine echte "Strafsteuer" für Neuwagen, die keinen Vollfilter haben, werden auch in Zukunft als Öko-Autos beworbene Fahrzeuge, wie der neue smart fortwo ohne einen vollwertigen Filter angeboten.

Bleibt abzuwarten ob das Kabinettsgesetz tatsächlich im Bundesgesetzblatt landet
oder sich wie schon geschehen Unionsabgeordnete noch mal vor den Karren der Automobilindustrie spannen lassen. Seit geraumer Zeit hat die Automobilindustrie
nichts unversucht gelassen, um ein ambitioniertes Fördergesetz aufzuhalten und
ökologisch zweitklassige Technik weiterverkaufen zu können.

Zum Hintergrund: Das entscheidende Instrument zur Reduktion der Feinstaubbelastungen aus dem Verkehr ist die Förderung von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter über die Kfz-Steuer. Die Initiative für ein Förderprogramm für Dieselfahrzeuge mit Rußfilter startete 2004 im grünen Umweltministerium. Das gefiel weder der Automobilindustrie noch dem Verkehrsminister oder dem Finanzminister. Auch die Bundesländer spielten eine unrühmliche Rolle. Vor allem die unionsgeführten Länder haben zwar stets Instrumente zur Feinstaubbekämpfung vom Bund eingeklagt, zugleich aber gegen jeden Vorschlag für ein Fördergesetz zahlreiche Bedenken vorgebracht.



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