Fördergesetz Rußpartikelfilter:
Langer Anlauf und zu kurz gesprungen
Zum Kabinettsbeschluss für die Förderung von Rußpartikelfiltern
in Dieselfahrzeugen erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Nach endlosem Hin und Her hat die Koalition das Fördergesetz
für den Rußpartikelfilter auf den Weg gebracht.
Es hat es jetzt durchs Kabinett geschafft, ein Gesetz ist
es damit längst noch nicht.
Mehr als zwei verlorene Jahre im Kampf gegen Feinstaub,
und noch immer werden 25 Prozent der Diesel-Neuwagen ohne
Vollfilter verkauft. Denn was die Koalition jetzt fördern
will, ist bei weitem nicht ausreichend: 330 Euro Nachlass
bei der Kfz-Steuer für Diesel die nachgerüstet
werden, egal ob mit einem Vollfilter oder nur Teilfilter,
obwohl die Teilfilter oft nicht einmal die Hälfte der
Partikel reduzieren. Gegenfinanziert werden soll dies mit
einer Anhebung der Kfz-Steuer um 1,20 Euro pro Kubikzentimeter
für Dieselfahrer, die nicht nachrüsten. Bei im
Durchschnitt rund 20 Euro pro Jahr mehr an Kfz-Steuer werden
sicher nicht so viele nachrüsten. Besser als nichts
ist aber für uns zu wenig.
Mit dem Verzicht auf eine echte "Strafsteuer" für
Neuwagen, die keinen Vollfilter haben, werden auch in Zukunft
als Öko-Autos beworbene Fahrzeuge, wie der neue smart
fortwo ohne einen vollwertigen Filter angeboten.
Bleibt abzuwarten ob das Kabinettsgesetz tatsächlich
im Bundesgesetzblatt landet
oder sich wie schon geschehen Unionsabgeordnete noch mal vor den Karren der
Automobilindustrie spannen lassen. Seit geraumer Zeit hat die Automobilindustrie
nichts unversucht gelassen, um ein ambitioniertes Fördergesetz aufzuhalten
und
ökologisch zweitklassige Technik weiterverkaufen zu können.
Zum Hintergrund: Das entscheidende Instrument zur Reduktion
der Feinstaubbelastungen aus dem Verkehr ist die Förderung
von Dieselfahrzeugen mit Partikelfilter über die Kfz-Steuer.
Die Initiative für ein Förderprogramm
für Dieselfahrzeuge mit Rußfilter startete 2004 im grünen Umweltministerium.
Das gefiel weder der Automobilindustrie noch dem Verkehrsminister oder dem
Finanzminister. Auch die Bundesländer spielten eine unrühmliche Rolle.
Vor allem die unionsgeführten Länder haben zwar stets Instrumente
zur Feinstaubbekämpfung vom Bund eingeklagt, zugleich aber gegen jeden
Vorschlag für ein Fördergesetz zahlreiche Bedenken vorgebracht.
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