Zur Entscheidung im Rechtsstreit
Hermann/Bremer
erklärt Winfried Hermann MdB, Sportpolitischer Sprecher
Bündnis 90/Die Grünen:
Gericht bestätigt Meinungsfreiheit
und stärkt
die kritische Funktion der Abgeordneten
- Bremers Unterlassungsgesuch komplett abgelehnt
Das Berliner Landgericht hat die Widerklage von BDR-Sportdirektor
Bremer gegen Winfried Hermann abgelehnt. Bremer hatte versucht
gerichtlich durchzusetzen, dass Hermann sich von einer in
einem Interview der Süddeutschen Zeitung (Nov.09) gemachten Äußerung
distanziert bzw. diese unterlässt (Unterlassungserklärung).
Hermann hatte auf die Frage der Süddeutschen Zeitung
in einem Interview am 15.11.2008 erklärt::
SZ: "Ihre Grüne Fraktion hatte gefordert, dem
Bund Deutscher Radfahrer die Fördermittel teilweise
zu sperren wegen Ungereimtheiten im Anti-Doping-Kampf. Aber
am Ende stand ein Austritt, der Scharpings Standing in Radsportkreisen
sogar gefestigt haben dürfte."
Hermann: "Herr Scharping hat viel darüber geredet,
was sie beim BDR alles Tolles machen gegen Doping, insbesondere
immer mehr Kontrollen.Aber er hat verschwiegen, was sie alles
nicht getan haben nach den Skandalen im Radsport. Zum Beispiel,
dass in vielen Bereichen noch mit dem alten Personal gearbeitet
wird: mit dem Sportdirektor Burkhard Bremer, der schon in
den heißen Zeiten des Dopings in dieser Funktion war“.
Der Vorsitzende Richter Mauck hat seine Entscheidung vor
allem damit begründet, dass die gemachte Äußerung
von Winfried Hermann durch das Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit
abgedeckt sei. Darüber hinaus hat der Vorsitzende Richter
der „Pressekammer“ ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass ein Abgeordneter des Bundestages, insbesondere ein Mitglied
des Sportausschusses geradezu berufen, wenn nicht gar verpflichtet
sei, sich kritisch in Personalia von Spitzenverbänden
des Sports einzumischen, nicht zuletzt wegen deren Förderung
mit öffentlichen Mitteln.
Hermann habe gerade nicht behauptet, dass Bremer für
Dopingeinnahmen von Radsportlern verantwortlich sei, er habe
lediglich darauf hingewiesen, dass es in all den Jahren nicht
gelungen sei, Doping im Radsport konsequent und effektiv
zu bekämpfen.
Damit bestätigt das Berliner Gericht, dass Abgeordnete
sich in die Arbeit von öffentlich geförderten Sportverbänden
einmischen können und sollen. Ein anderes Urteil hätte
die kritische Arbeit von Abgeordneten erheblich eingeschränkt.
Deshalb bin ich für diese Entscheidung außerordentlich
dankbar.
Lesen Sie dazu auch den Artikel "Recht auf Meinungsfreiheit" aus
dem Schwäbischen Tagblatt vom 17.04.09:...
hier...
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