Zur Entscheidung im Rechtsstreit Hermann/Bremer erklärt Winfried Hermann MdB, Sportpolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen:

Gericht bestätigt Meinungsfreiheit
und stärkt die kritische Funktion der Abgeordneten
- Bremers Unterlassungsgesuch komplett abgelehnt

Das Berliner Landgericht hat die Widerklage von BDR-Sportdirektor Bremer gegen Winfried Hermann abgelehnt. Bremer hatte versucht gerichtlich durchzusetzen, dass Hermann sich von einer in einem Interview der Süddeutschen Zeitung (Nov.09) gemachten Äußerung distanziert bzw. diese unterlässt (Unterlassungserklärung).

Hermann hatte auf die Frage der Süddeutschen Zeitung in einem Interview am 15.11.2008 erklärt::

SZ: "Ihre Grüne Fraktion hatte gefordert, dem Bund Deutscher Radfahrer die Fördermittel teilweise zu sperren wegen Ungereimtheiten im Anti-Doping-Kampf. Aber am Ende stand ein Austritt, der Scharpings Standing in Radsportkreisen sogar gefestigt haben dürfte."

Hermann: "Herr Scharping hat viel darüber geredet, was sie beim BDR alles Tolles machen gegen Doping, insbesondere immer mehr Kontrollen.Aber er hat verschwiegen, was sie alles nicht getan haben nach den Skandalen im Radsport. Zum Beispiel, dass in vielen Bereichen noch mit dem alten Personal gearbeitet wird: mit dem Sportdirektor Burkhard Bremer, der schon in den heißen Zeiten des Dopings in dieser Funktion war“.

Der Vorsitzende Richter Mauck hat seine Entscheidung vor allem damit begründet, dass die gemachte Äußerung von Winfried Hermann durch das Grundrecht auf freie Meinungsfreiheit abgedeckt sei. Darüber hinaus hat der Vorsitzende Richter der „Pressekammer“ ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Abgeordneter des Bundestages, insbesondere ein Mitglied des Sportausschusses geradezu berufen, wenn nicht gar verpflichtet sei, sich kritisch in Personalia von Spitzenverbänden des Sports einzumischen, nicht zuletzt wegen deren Förderung mit öffentlichen Mitteln.

Hermann habe gerade nicht behauptet, dass Bremer für Dopingeinnahmen von Radsportlern verantwortlich sei, er habe lediglich darauf hingewiesen, dass es in all den Jahren nicht gelungen sei, Doping im Radsport konsequent und effektiv zu bekämpfen.

Damit bestätigt das Berliner Gericht, dass Abgeordnete sich in die Arbeit von öffentlich geförderten Sportverbänden einmischen können und sollen. Ein anderes Urteil hätte die kritische Arbeit von Abgeordneten erheblich eingeschränkt. Deshalb bin ich für diese Entscheidung außerordentlich dankbar.


Lesen Sie dazu auch den Artikel "Recht auf Meinungsfreiheit" aus dem Schwäbischen Tagblatt vom 17.04.09:...

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