Mehdorn muss politische Verantwortung für Datenskandal
übernehmen

Zur rund dreieinhalbstündigen Befragung von Hartmut Mehdorn im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Hartmut Mehdorn hat heute wenig bis gar nichts zur Aufklärung des Datenskandals beitragen können, sondern immer wieder auf die laufenden Ermittlungen, der vom Aufsichtsrat eingesetzten KPMG verwiesen. Schon heute ist aber klar: Die politische Verantwortung für die Vorgänge liegt bei Herrn Mehdorn. Frau Merkel sollte daher endlich seine Abberufung in Gang setzen.

Nach der heutigen Befragung sind die Zweifel noch gewachsen, ob Herr Mehdorn von den Beauftragungen der Datenspitzeleien tatsächlich nichts gewusst hat. Auch glaube er nicht und könne nicht bestätigen, dass es Aktenvernichtungen in diesem Zusammenhang gegeben habe. Ein klares Dementi hört sich anders an.

Herr Mehdorn betonte im Ausschuss wiederholt, dass er bei seinem Amtsantritt die Korruptionsbekämpfung zu einem wichtigen Unternehmensziel erklärt hat. Gleichzeitig will er aber mit Herrn Josef Bähr, dem Leiter der Konzernrevision, der für die Korruptionsbekämpfung zuständig war, nieü ber die Methoden der Datenbeschaffung gesprochen haben. Dies ist vollkommen unglaubwürdig. Herr Bähr hat diese Aussage bisher zu keinem Zeitpunkt bestätigen oder dementieren können. Er ist nach Aussage des ebenfalls in den Ausschuss geladenen KPMG-Vorstands Maas dazu auch von der KPMG noch nicht befragt worden, obwohl diese Gesellschaft seit zwei Wochen im Auftrag des Aufsichtsrats die Ermittlungen übernommen hat.

Es stellt sich für uns daher die Frage, ob Herr Bähr möglicherweise Herrn Mehdorn belasten könnte, und deshalb nicht aussagt. Wir haben daher darauf gedrungen, dass sowohl Herr Mehdorn wie auch Herr Bähr erneut vor den Ausschuss geladen werden. Weitere Zweifel am Aufklärungswillen der Deutschen Bahn nährt die von Herrn Mehdorn bestätigte Tatsache, dass der Vorstand der DB, unabhängig vom Aufsichtsrat, eine eigene Rechtsanwaltskanzlei, Mayer und Brown, eingeschaltet hat, da Führungskräfte darum ersucht hätten, einen Rechtsbeistand zu haben, wenn sie von KPMG befragt werden. Es handelt sich dabei nicht um staatsanwaltliche Ermittlungen, sondern um eine durch den Aufsichtsrat beauftragte Ermittlung. Wenn Führungskräfte um Rechtsbeistand ersuchen, liegt der Verdacht nahe, dass sie befürchten, möglicherweise in strafbare Handlungen verwickelt zu sein.

Überraschend war mit welcher Deutlichkeit Achim Großmann, der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, der Bahn vorwarf, dass der Prüfausschuss des Aufsichtsrats nicht schon seit dem Sommer vergangenen Jahres über Vorgänge im Zusammenhang mit der Firma Network informiert worden ist, die diesem hätten gemeldet werden müssen.


zurück.

..

 

 

Suche auf der Homepage:

zurück...