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Mehdorn muss politische Verantwortung für
Datenskandal
übernehmen
Zur rund dreieinhalbstündigen Befragung von Hartmut
Mehdorn im Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt
Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Hartmut Mehdorn hat heute wenig bis gar nichts zur Aufklärung
des Datenskandals beitragen können, sondern
immer wieder auf die laufenden Ermittlungen, der vom Aufsichtsrat
eingesetzten KPMG verwiesen. Schon heute
ist aber klar: Die politische Verantwortung für die
Vorgänge liegt bei Herrn Mehdorn.
Frau Merkel sollte daher endlich seine Abberufung in Gang
setzen.
Nach der heutigen Befragung sind
die Zweifel noch gewachsen, ob Herr Mehdorn von den
Beauftragungen der Datenspitzeleien tatsächlich nichts
gewusst hat. Auch glaube er nicht und könne
nicht bestätigen, dass es Aktenvernichtungen in diesem
Zusammenhang gegeben habe. Ein klares
Dementi hört sich anders an.
Herr
Mehdorn betonte im Ausschuss wiederholt, dass er bei seinem
Amtsantritt
die Korruptionsbekämpfung zu einem
wichtigen Unternehmensziel erklärt hat. Gleichzeitig
will er aber mit Herrn Josef Bähr,
dem Leiter der Konzernrevision, der für die Korruptionsbekämpfung
zuständig war,
nieü
ber die Methoden der Datenbeschaffung gesprochen haben. Dies
ist vollkommen unglaubwürdig. Herr
Bähr
hat diese Aussage bisher zu keinem Zeitpunkt
bestätigen oder dementieren können.
Er ist nach Aussage des ebenfalls in den
Ausschuss geladenen KPMG-Vorstands Maas dazu auch von der
KPMG noch
nicht befragt worden, obwohl diese Gesellschaft
seit zwei Wochen im Auftrag des Aufsichtsrats die Ermittlungen übernommen
hat.
Es stellt sich für uns daher die Frage, ob Herr Bähr
möglicherweise Herrn Mehdorn belasten könnte, und deshalb
nicht aussagt. Wir haben daher darauf gedrungen, dass sowohl
Herr Mehdorn wie auch Herr Bähr erneut
vor den Ausschuss geladen werden. Weitere Zweifel am Aufklärungswillen
der Deutschen Bahn nährt die von Herrn Mehdorn bestätigte Tatsache,
dass der Vorstand der DB, unabhängig vom Aufsichtsrat,
eine eigene Rechtsanwaltskanzlei, Mayer
und Brown, eingeschaltet hat, da Führungskräfte
darum ersucht hätten, einen Rechtsbeistand zu haben,
wenn sie von KPMG befragt werden. Es handelt sich dabei nicht
um staatsanwaltliche Ermittlungen, sondern
um eine durch den Aufsichtsrat beauftragte Ermittlung. Wenn
Führungskräfte um Rechtsbeistand
ersuchen, liegt der Verdacht nahe, dass sie befürchten,
möglicherweise in strafbare Handlungen verwickelt zu sein.
Überraschend
war mit welcher Deutlichkeit Achim Großmann,
der parlamentarische Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium,
der Bahn vorwarf, dass der Prüfausschuss
des Aufsichtsrats nicht schon seit dem
Sommer vergangenen Jahres über Vorgänge
im Zusammenhang mit der Firma Network informiert worden ist, die diesem hätten gemeldet werden
müssen.
zurück.
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