Stuttgart 21 Finanzierungsvertrag ohne
parlamentarische Kontrolle
Anlässlich der heutigen Äußerung der Bundesregierung
im Verkehrsausschuss zur Einsichtnahme
in das Wirtschaftlichkeitsgutachten für
das Projekt Stuttgart 21 erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Der Verkehrsausschuss hat eine Entscheidung über die
Einsichtnahme in das Wirtschaftlichkeitsgutachten
zum Projekt Stuttgart 21 erneut verschoben.
Obwohl die Vertragsunterzeichnung bereits im Februar erfolgen
soll, sieht der Parlamentarische Staatssekretär
Achim Großmann
dafür keine Notwendigkeit, weil kein
Zusammenhang zwischen Wirtschaftlichkeitsrechnung und Unterzeichnung vorhanden
sei.
Die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 soll
also ohne parlamentarische Einsicht und
Kontrolle des Wirtschaftlichkeitsgutachtens unterschrieben werden.
Es ist ungeheuerlich. Die Bundesregierung ignoriert zum
einen das Parlament und macht gleichzeitig
Druck auf den Bundesrechnungshof, um das übliche
Prozedere zu beschleunigen.
Und das obwohl Bundesverkehrsminister Tiefensee es selbst
ablehnt, die Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen,
bevor ihm das Ergebnis der erneuten Prüfung
der Verpflichtungsermächtigung
für den Bundeshaushalt durch den Bundesrechnungshof vorliegt.
Wir fordern die Bundesregierung daher auf, zunächst
eine für das Parlament nachvollziehbare
Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine seriöse Finanzierung
vorzulegen. Die Finanzierungsvereinbarung für
Stuttgart 21 darf erst unterzeichnet werden,
wenn sowohl Parlament als auch Bundesrechnungshof ihre Prüfrechte wahrnehmen konnten.
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