Stuttgart 21 Finanzierungsvertrag ohne parlamentarische Kontrolle

Anlässlich der heutigen Äußerung der Bundesregierung im Verkehrsausschuss zur Einsichtnahme in das Wirtschaftlichkeitsgutachten für das Projekt Stuttgart 21 erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Der Verkehrsausschuss hat eine Entscheidung über die Einsichtnahme in das Wirtschaftlichkeitsgutachten zum Projekt Stuttgart 21 erneut verschoben.

Obwohl die Vertragsunterzeichnung bereits im Februar erfolgen soll, sieht der Parlamentarische Staatssekretär Achim Großmann dafür keine Notwendigkeit, weil kein Zusammenhang zwischen Wirtschaftlichkeitsrechnung und Unterzeichnung vorhanden sei.

Die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 soll also ohne parlamentarische Einsicht und Kontrolle des Wirtschaftlichkeitsgutachtens unterschrieben werden.

Es ist ungeheuerlich. Die Bundesregierung ignoriert zum einen das Parlament und macht gleichzeitig Druck auf den Bundesrechnungshof, um das übliche Prozedere zu beschleunigen.

Und das obwohl Bundesverkehrsminister Tiefensee es selbst ablehnt, die Finanzierungsvereinbarung zu unterzeichnen, bevor ihm das Ergebnis der erneuten Prüfung der Verpflichtungsermächtigung für den Bundeshaushalt durch den Bundesrechnungshof vorliegt.

Wir fordern die Bundesregierung daher auf, zunächst eine für das Parlament nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsrechnung und eine seriöse Finanzierung vorzulegen. Die Finanzierungsvereinbarung für Stuttgart 21 darf erst unterzeichnet werden, wenn sowohl Parlament als auch Bundesrechnungshof ihre Prüfrechte wahrnehmen konnten.


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