Scharfe Kritik des Bundesrechnungshof am
Verkehrsministerium
Zum Bericht des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und
Wirtschaftsführung des
Bundes (Bundestagsdrucksache 16/11000) erklärt Winfried
Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher, und Alexander Bonde, haushaltspolitischer
Sprecher:
Besonders heftig kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem
aktuellen Bericht
die leichtfertige Vergabe von Steuermitteln des Verkehrsministeriums
bei der Finanzierung von Eisenbahnprojekten des Bundes.
So basiert beispielsweise die Berechnung der Wirtschaftlichkeit
für die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg
auf 15 Jahre altem Zahlenmaterial. Eine
aktuelle Nutzen-Kosten-Berechnung wurde nicht zu Grunde gelegt.
Damit bestätigt der Bundesrechnungshof unsere Kritik.
Seit langem weisen wir auf diesen Missstand hin. Viele Vorhaben
im Bundesverkehrswegeplan werden so mit einem zu günstigen
Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgewiesen. Doch nicht nur
die Verkehrsentwicklung und der Projektzuschnitt haben sich
seit den 1990er Jahre erheblich verändert, auch die
gesamtwirtschaftliche Lage ist eine völlig andere. Zudem
sind die Baukosten im Eisenbahnverkehr und im Tunnelbau im
letzten Jahr auf 60 bis zu 100 Prozent angestiegen.
Es ist skandalös, dass das Verkehrsministerium trotz
besseren Wissens sich für das verkehrlich nachrangige
Projekt entschieden hat und die Kosten mit 2,5 Milliarden
Euro (Stand 1990er Jahre) kleinrechnet, als sei die Zeit
stehen geblieben. Anstatt das Projekt einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung
zu unterziehen, hat man sich dem Druck der baden-württembergischen
Landesregierung und der CDU gebeugt.
Seit Jahren verzichtet das Verkehrsministerium grundsätzlich
darauf, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei milliardenschweren
Großbauprojekten des Bundes auch unmittelbar vor der
Realisierung zu aktualisieren. Eine Priorisierung der Projekte
im Bundesverkehrswegeplan nach dem verkehrlichen und ökonomischen
Nutzen erfolgt ohnehin nicht. Diese falsche Schwerpunktsetzung
des Hauses Tiefensee ist angesichts der nicht durchführbaren
beziehungsweise verschobenen Netzinvestitionen, wie etwa
dem dringend erforderlichen Ausbau der Hafenhinterlandverkehre
und der Rheintalschiene unerträglich.
Wir werden daher die Bundesregierung nach dem aktuellen
Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Neu- und Ausbaustrecke
Stuttgart – Ulm – Augsburg und ihrer einzelnen
Streckenabschnitte befragen. Zudem fordern wir erneut, den
risikoreichen Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm solange
zu vertagen, bis der Ausbau des 3. und 4. Gleises der Rheintalschiene
abgeschlossen ist.
zurück.
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