Scharfe Kritik des Bundesrechnungshof am Verkehrsministerium

Zum Bericht des Bundesrechnungshofes zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des
Bundes (Bundestagsdrucksache 16/11000) erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher, und Alexander Bonde, haushaltspolitischer
Sprecher:

Besonders heftig kritisiert der Bundesrechnungshof in seinem aktuellen Bericht
die leichtfertige Vergabe von Steuermitteln des Verkehrsministeriums bei der Finanzierung von Eisenbahnprojekten des Bundes.

So basiert beispielsweise die Berechnung der Wirtschaftlichkeit für die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg auf 15 Jahre altem Zahlenmaterial. Eine
aktuelle Nutzen-Kosten-Berechnung wurde nicht zu Grunde gelegt.

Damit bestätigt der Bundesrechnungshof unsere Kritik. Seit langem weisen wir auf diesen Missstand hin. Viele Vorhaben im Bundesverkehrswegeplan werden so mit einem zu günstigen Nutzen-Kosten-Verhältnis ausgewiesen. Doch nicht nur die Verkehrsentwicklung und der Projektzuschnitt haben sich seit den 1990er Jahre erheblich verändert, auch die gesamtwirtschaftliche Lage ist eine völlig andere. Zudem sind die Baukosten im Eisenbahnverkehr und im Tunnelbau im letzten Jahr auf 60 bis zu 100 Prozent angestiegen.

Es ist skandalös, dass das Verkehrsministerium trotz besseren Wissens sich für das verkehrlich nachrangige Projekt entschieden hat und die Kosten mit 2,5 Milliarden Euro (Stand 1990er Jahre) kleinrechnet, als sei die Zeit stehen geblieben. Anstatt das Projekt einer aktuellen Wirtschaftlichkeitsprüfung zu unterziehen, hat man sich dem Druck der baden-württembergischen Landesregierung und der CDU gebeugt.

Seit Jahren verzichtet das Verkehrsministerium grundsätzlich darauf, die Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen bei milliardenschweren Großbauprojekten des Bundes auch unmittelbar vor der Realisierung zu aktualisieren. Eine Priorisierung der Projekte im Bundesverkehrswegeplan nach dem verkehrlichen und ökonomischen Nutzen erfolgt ohnehin nicht. Diese falsche Schwerpunktsetzung des Hauses Tiefensee ist angesichts der nicht durchführbaren beziehungsweise verschobenen Netzinvestitionen, wie etwa dem dringend erforderlichen Ausbau der Hafenhinterlandverkehre und der Rheintalschiene unerträglich.

Wir werden daher die Bundesregierung nach dem aktuellen Nutzen-Kosten-Verhältnis für die Neu- und Ausbaustrecke Stuttgart – Ulm – Augsburg und ihrer einzelnen Streckenabschnitte befragen. Zudem fordern wir erneut, den risikoreichen Bau der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm solange zu vertagen, bis der Ausbau des 3. und 4. Gleises der Rheintalschiene abgeschlossen ist.


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