Stuttgart 21 – Bundesregierung verweigert Auskunft über Kosten und gibt doch manches preis


Zur Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10233) auf die Kleine Anfrage "Kosten des Bahnprojektes Stuttgart 21" erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Wenn es um die Deutsche Bahn AG geht, will die Bundesregierung dem Bundestag auf die zentralen Fragen keine Auskunft erteilen. Da können die Parlamentarier fragen, was sie wollen. Das ist nicht nur ungeheuerlich, sondern auch verfassungswidrig. Denn auch für privatwirtschaftlich organisierte öffentliche Unternehmen, die im Eigentum des Bundes stehen wie die DB AG, haben die Mitglieder des Bundestages ein Informationsrecht. Wie anders soll ein öffentliches Unternehmen kontrolliert werden.

Die Kostenberechnung für Stuttgart 21 und andere Vorhaben, die die DB AG eigenwirtschaftlich plant und ausführt, unterliegen nach Ansicht der Bundesregierung faktisch der Geheimhaltung. Der Bund verlässt sich lediglich auf Kostenschätzungen und Aussagen der DB AG. Es ist ja auch sehr praktisch, wenn man dann wie beim Großprojekt "Stuttgart 21" nicht weiß oder besser nicht wissen will, wie viel es wirklich kosten wird. Wozu auch eine neutrale Kostenkalkulation vornehmen und aktuelle Baukostenentwicklungen berücksichtigen, wenn der direkte Zuschuss des Bundes ja gedeckelt ist. Koste es doch
letztendlich was es wolle. Dabei trägt der Bund als Eigentümer auf jeden Fall die Folgen von Fehlinvestitionen.

Offenbar ohne relevante Informationen zu kennen, zumindest behauptet sie das, will die Bundesregierung im Oktober die Finanzierungsvereinbarung für "Stuttgart 21" unterzeichnen.

Doch zumindest folgende Fakten sind jetzt klar:

- Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Kostenschätzung der DB AG die aktuellen Baupreissteigerungen nicht berücksichtigt, sondern auf dem Stand von 2004 basiert. Laut einer aktuellen Studie des Statistischen Bundesamtes sind die Baupreisindizes jedoch "im Jahresdurchschnitt 2007 unter anderem aufgrund der höheren Umsatzsteuer und gestiegener Energie- und Materialpreise gegenüber dem Vorjahresniveau um 6,2 Prozent bis 7,5 Prozent anstiegen". Bei Eisenbahngroßprojekten des Bundes "mit speziellen Anforderungen – beispielsweise Tunnelprojekte" verzeichnete das BMVBS sogar Steigerungen bis zu 60 Prozent.
- Der Bundesregierung ist bekannt, dass die DB AG die Kostenschätzung mit Preisstand von Januar 1993 in der vertiefenden Planung im Jahr 2004 lediglich um 300 Millionen Euro erhöht hat. Die von der DB AG vorgenommenen Planungsänderungen wie etwa die Vergrößerung der geplanten Tunnelstrecken um 28 Prozent sind der Bundesregierung unbekannt und bleiben in der Kostenschätzung offenbar unberücksichtigt.
- Die Bundesregierung nimmt in Kauf, dass Nahverkehrsmittel des Bundes (GVFG- und Regionalisierungsmittel) im Umfang von 200 Millionen Euro für den Fernverkehr zweckentfremdet werden sollen, plus der Nahverkehrsmittel die das Land dafür verwenden will.
- Die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass die DB AG auf Sicherheitsanpassungen bei den Tunnelbauten gemäß den aktuellen EU-Richtlinien (2008/57/EG) verzichtet, da es sich um ältere Planungen handelt.
- Der Bundesregierung sind keine Großprojekte der DB AG bekannt, bei denen die prognostizierten Kosten unverändert blieben, was sie etwa auf die allgemeinen Baupreissteigerungen zurückführt.


Wir haben wegen der mangelnden Auskunftsbereitschaft der Bundesregierung in
anderen Fällen bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erhoben.


und die Antwort der Bundesregierung auf unsere Kleine Anfrage dazu.

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