Stuttgart 21 – Bundesregierung verweigert
Auskunft über Kosten und gibt doch manches preis
Zur Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/10233) auf die
Kleine Anfrage "Kosten des Bahnprojektes Stuttgart 21"
erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Wenn es um die Deutsche Bahn AG geht, will die Bundesregierung
dem Bundestag auf die zentralen Fragen keine Auskunft erteilen.
Da können die Parlamentarier fragen, was sie wollen.
Das ist nicht nur ungeheuerlich, sondern auch verfassungswidrig.
Denn auch für privatwirtschaftlich organisierte öffentliche
Unternehmen, die im Eigentum des Bundes stehen wie die DB
AG, haben die Mitglieder des Bundestages ein Informationsrecht.
Wie anders soll ein öffentliches Unternehmen kontrolliert
werden.
Die Kostenberechnung für Stuttgart 21 und andere Vorhaben,
die die DB AG eigenwirtschaftlich plant und ausführt,
unterliegen nach Ansicht der Bundesregierung faktisch der
Geheimhaltung. Der Bund verlässt sich lediglich auf Kostenschätzungen
und Aussagen der DB AG. Es ist ja auch sehr praktisch, wenn
man dann wie beim Großprojekt "Stuttgart 21"
nicht weiß oder besser nicht wissen will, wie viel es
wirklich kosten wird. Wozu auch eine neutrale Kostenkalkulation
vornehmen und aktuelle Baukostenentwicklungen berücksichtigen,
wenn der direkte Zuschuss des Bundes ja gedeckelt ist. Koste
es doch
letztendlich was es wolle. Dabei trägt der Bund als Eigentümer
auf jeden Fall die Folgen von Fehlinvestitionen.
Offenbar ohne relevante Informationen zu kennen, zumindest
behauptet sie das, will die Bundesregierung im Oktober die
Finanzierungsvereinbarung für "Stuttgart 21"
unterzeichnen.
Doch zumindest folgende Fakten sind jetzt klar:
- Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Kostenschätzung
der DB AG die aktuellen Baupreissteigerungen nicht berücksichtigt,
sondern auf dem Stand von 2004 basiert. Laut einer aktuellen
Studie des Statistischen Bundesamtes sind die Baupreisindizes
jedoch "im Jahresdurchschnitt 2007 unter anderem aufgrund
der höheren Umsatzsteuer und gestiegener Energie- und
Materialpreise gegenüber dem Vorjahresniveau um 6,2 Prozent
bis 7,5 Prozent anstiegen". Bei Eisenbahngroßprojekten
des Bundes "mit speziellen Anforderungen – beispielsweise
Tunnelprojekte" verzeichnete das BMVBS sogar Steigerungen
bis zu 60 Prozent.
- Der Bundesregierung ist bekannt, dass die DB AG die Kostenschätzung
mit Preisstand von Januar 1993 in der vertiefenden Planung
im Jahr 2004 lediglich um 300 Millionen Euro erhöht hat.
Die von der DB AG vorgenommenen Planungsänderungen wie
etwa die Vergrößerung der geplanten Tunnelstrecken
um 28 Prozent sind der Bundesregierung unbekannt und bleiben
in der Kostenschätzung offenbar unberücksichtigt.
- Die Bundesregierung nimmt in Kauf, dass Nahverkehrsmittel
des Bundes (GVFG- und Regionalisierungsmittel) im Umfang von
200 Millionen Euro für den Fernverkehr zweckentfremdet
werden sollen, plus der Nahverkehrsmittel die das Land dafür
verwenden will.
- Die Bundesregierung nimmt billigend in Kauf, dass die DB
AG auf Sicherheitsanpassungen bei den Tunnelbauten gemäß
den aktuellen EU-Richtlinien (2008/57/EG) verzichtet, da es
sich um ältere Planungen handelt.
- Der Bundesregierung sind keine Großprojekte der DB
AG bekannt, bei denen die prognostizierten Kosten unverändert
blieben, was sie etwa auf die allgemeinen Baupreissteigerungen
zurückführt.
Wir haben wegen der mangelnden Auskunftsbereitschaft der Bundesregierung
in
anderen Fällen bereits Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
erhoben.
und die Antwort der Bundesregierung
auf unsere Kleine Anfrage dazu.
die Antwort hier...
zurück.
.. |