Grüner Doppelsieg im Feinstauburteil des EuGH – Mit dem Recht auf saubere Luft wird das Bürgerrecht auf Umweltklage gestärkt

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes über ein Klagerecht in Sachen Feinstaub erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen:

Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil allen bei der Feinstaubbekämpfung untätigen Ländern und ihren Behörden eine schallende Ohrfeige für verantwortungsloses Nichtstun erteilt. Das Urteil zu einer Klage eines Grünen aus Bayern stärkt grüne Grundsätze: Erstens mehr Gesundheitsschutz durch wirksame Feinstaubbekämpfung und zweitens mehr Umweltrecht! Der EuGH begründet dezidiert den Rechtsanspruch der BürgerInnen, die zuständigen Behörden über eine individuelle Klage zum effektiven Handeln gegen hohe Feinstaubwerte zu zwingen. Denn längst ist deutlich, es reicht nicht aus die Bürgerinnen und Bürger nur über das Ausmaß der Feinstaubbelastung zu informieren, die Kommunen müssen mit Aktionsplänen rasch und ernsthaft gegen die Spitzenbelastungen in allen Landshuter Allen dieser Republik vorgehen.

Der EuGH hat das Verfahren nicht nur deutlich vereinfacht, sondern Klagerechte ausgeweitet: Betroffene müssen jetzt nur noch eine einzige Klage erheben, um bei den Behörden die Umsetzung von Aktionsplänen gegen die Feinstaubbelastung durchzusetzen. Jetzt können alle Betroffenen in der Stadt und nicht nur jene Bürger, die neben einer Messstelle wohnen, Klage einreichen. Nach diesem Urteil wird sich keine kommunale Behörde mehr so leicht davon mogeln können. Nach dem Motto, wir haben alles probiert, es bringt aber nichts! Und das nicht nur in München. Jetzt müssen die Kommunen mit mehr Umweltzonen, weiteren Fahrbeschränkungen, sauberen Industrieanlagen und abgasarmen rußgefilterten Pkws und Nutzfahrzeugen gegen den Feinstaub vorgehen. Ansonsten könnten sie sich bald Schadensersatzklagen von Bürgern gegenüber sehen. Die EuGH-Entscheidung ist ein Signal für Europa und eine gute Entscheidung für das Recht der Bürger auf Schutz ihrer Umwelt und ihrer Gesundheit!

 



zurück...

..

 

 


zurück...


Langfassung

PDF-Datei hier...

Link zum EuGH-Urteil

hier...