Fußball für alle: Kartellamt stärkt Verbraucherrechte

Zur Entscheidung des Bundeskartellamtes, die gebündelte Vermarktung der Bundesliga-Rechte nach den bisherigen DFL-Plänen nicht zu genehmigen, erklären Grietje Staffelt, medienpolitische Sprecherin, und Winfried Hermann, sportpolitischer Sprecher:

Bundesliga-Topspiele am späten Samstagabend und zu erwartende deutliche Preissteigerungen für Pay-TV-Abonnentinnen und Abonnenten sind nicht verbraucherfreundlich, sondern gezielte Abzocke. Das Kartellamt hat der Deutschen Fußball Liga nun einen Strich durch die Rechnung gemacht und sich damit für die Verbraucherinnen und Verbraucher in die Bresche geschlagen. Denn auch in Zukunft ist gesichert, dass es im frei empfangbaren Fernsehen eine Highlight-Berichterstattung über die Bundesliga zu vernünftigen Sendezeiten geben kann. Wenn die Deutsche Fußball Liga die Bundesliga-Rechte zentral vermarkten will, dann muss sie dabei eben auch die berechtigten Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher berücksichtigen.

Damit ist hoffentlich auch ein weiteres gravierendes Problem der geplanten Zentralvermarktung vom Tisch: Die DFL wollte nicht nur die Rechte an den Spielen verkaufen, sondern gleich fertige TV-Berichte liefern. Das ist in etwa so, als würde die Bundesregierung ausschließlich dem Bundespresseamt Interviews und Berichte liefern, die dann an das Fernsehen verkauft würden. Kritische und unabhängige Berichterstattung sieht anders aus. Die muss es aber auch im Sport geben. Von Sendern, die die Rechte erworben haben, kann man erwarten, dass sie ihre Inhalte selbst journalistisch aufbereiten.

 



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