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Verkehr

Pressemitteilung vom 14. Dezember 2006

Schutz der Nachtruhe ungenügend

Zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in
der Umgebung von Flugplätze" dem Deutschen Bundestag erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:

Das neue Fluglärmgesetz wird mit seinen Grenzwerten 10 Dezibel niedrigeren Grenzwerten endlich der Rechtssprechung und der technischen Entwicklung zur Lärmminderung folgen. Insofern ist das Gesetz mehr als überfällig. Leider wurden moderne Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung bezogen auf die Nachttruhe nicht berücksichtigt, sonst hätte man dafür niedrigere Grenzwerte festgeschrieben. Wissenschaftler halten 45 dB(A) statt 50 dB(A) für den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner in der Nacht für zwingend.
Es hat über 35 Jahre gedauert dieses Gesetz zu novellieren. Deshalb fordern wir, dass die Grenzwerte laufend an den Stand der Lärmwirkungsforschung angepasst werden. Im Gesetz steht nur, 2017 wolle man prüfen, das ist zu wenig.
Unbefriedigend bleibt, dass die strengeren Grenzwerte für Neu- und Ausbau erst 2011 gelten sollen,mit dieser "Lex Fraport" sollen die laufenden Ausbauvorhaben verschont werden.

Nach jahrelangem Tauziehen ist es jetzt gelungen das Fluglärmgesetz zu novellieren. Lange haben die Bundesländer als Flughafeneigentümer und die Flugwirtschaft versucht, ihre Interessen zu Lasten der Anwohnerinteressen durchzusetzen. Dabei ist der faire Ausgleich zwischen lärmbelasteten Anwohnerinnen und Anwohner und Flugverkehrsinteressen zwingend. Die Novelle schafft diesen Ausgleich nicht.