Verkehr
Pressemitteilung vom 14. Dezember
2006
Schutz der Nachtruhe ungenügend
Zur Verabschiedung des "Gesetzes zur Verbesserung
des Schutzes vor Fluglärm in
der Umgebung von Flugplätze" dem Deutschen
Bundestag erklärt Winfried Hermann,
verkehrspolitischer Sprecher:
Das neue Fluglärmgesetz wird mit seinen Grenzwerten
10 Dezibel niedrigeren Grenzwerten endlich der Rechtssprechung
und der technischen Entwicklung zur Lärmminderung
folgen. Insofern ist das Gesetz mehr als überfällig.
Leider wurden moderne Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung
bezogen auf die Nachttruhe nicht berücksichtigt,
sonst hätte man dafür niedrigere Grenzwerte
festgeschrieben. Wissenschaftler halten 45 dB(A) statt
50 dB(A) für den Schutz der Anwohnerinnen und
Anwohner in der Nacht für zwingend.
Es hat über 35 Jahre gedauert dieses Gesetz zu
novellieren. Deshalb fordern wir, dass die Grenzwerte
laufend an den Stand der Lärmwirkungsforschung
angepasst werden. Im Gesetz steht nur, 2017 wolle man
prüfen, das ist zu wenig.
Unbefriedigend bleibt, dass die strengeren Grenzwerte
für Neu- und Ausbau erst 2011 gelten sollen,mit
dieser "Lex Fraport" sollen die laufenden
Ausbauvorhaben verschont werden.
Nach jahrelangem Tauziehen ist es jetzt gelungen das
Fluglärmgesetz zu novellieren. Lange haben die
Bundesländer als Flughafeneigentümer und
die Flugwirtschaft versucht, ihre Interessen zu Lasten
der Anwohnerinteressen durchzusetzen. Dabei ist der
faire Ausgleich zwischen lärmbelasteten Anwohnerinnen
und Anwohner und Flugverkehrsinteressen zwingend. Die
Novelle schafft diesen Ausgleich nicht.
|