Verkehr
Pressemitteilung vom 24. Oktober 2006
Privatisierungsgesetz Flugsicherung
verfassungskonform gestalten!
Zur Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler
dem Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung
seine Zustimmung zu verweigern, erklärt Winfried
Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:
Das Veto des Bundespräsidenten gegen das DFS-Privatisierungsgesetz
ist in der parlamentarischen Demokratie ein seltener
Fall. Umso mehr muss man die verfassungsmäßigen
Bedenken ernst nehmen. Denn die Unterschriftsverweigerung
wird mit der Auffassung begründet, dass die Luftverkehrssicherheit
eine klassisch hoheitliche Aufgabe sei und daher nicht
privatisiert werden dürfe.
Deshalb fordern wir, dass im Verkehrssausschuss des
Deutschen Bundestags die Gründe für diese
Ablehnung ausführlich dargestellt und diskutiert
werden. Konsequenzen sind unausweichlich. Gleichwohl
ist Eile geboten: Mit dem Gesetz werden europäische
Vorgaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen
Luftraums (European Single Sky) umgesetzt. Da es mit
der Luftsicherheit um einen für die Mobilität
entscheidenden und zugleich hoch sensiblen Bereich geht,
können wir uns langes Zögern nicht leisten.
Nach der Entscheidung Köhlers scheint es zwingend,
das Gesetz aufgrund der Einwände im Sinne der Verfassung
zu überarbeiten. Schließlich sollte nicht
das Grundgesetz dem Gesetz zur Privatisierung der Deutschen
Flugsicherung anpassen werden.
|