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Verkehr

Pressemitteilung vom 24. Oktober 2006

Privatisierungsgesetz Flugsicherung verfassungskonform gestalten!

Zur Entscheidung des Bundespräsidenten Horst Köhler dem Gesetz zur Kapitalprivatisierung der Deutschen Flugsicherung seine Zustimmung zu verweigern, erklärt Winfried Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:


Das Veto des Bundespräsidenten gegen das DFS-Privatisierungsgesetz ist in der parlamentarischen Demokratie ein seltener Fall. Umso mehr muss man die verfassungsmäßigen Bedenken ernst nehmen. Denn die Unterschriftsverweigerung wird mit der Auffassung begründet, dass die Luftverkehrssicherheit eine klassisch hoheitliche Aufgabe sei und daher nicht privatisiert werden dürfe.

Deshalb fordern wir, dass im Verkehrssausschuss des Deutschen Bundestags die Gründe für diese Ablehnung ausführlich dargestellt und diskutiert werden. Konsequenzen sind unausweichlich. Gleichwohl ist Eile geboten: Mit dem Gesetz werden europäische Vorgaben zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Luftraums (European Single Sky) umgesetzt. Da es mit der Luftsicherheit um einen für die Mobilität entscheidenden und zugleich hoch sensiblen Bereich geht, können wir uns langes Zögern nicht leisten.

Nach der Entscheidung Köhlers scheint es zwingend, das Gesetz aufgrund der Einwände im Sinne der Verfassung zu überarbeiten. Schließlich sollte nicht das Grundgesetz dem Gesetz zur Privatisierung der Deutschen Flugsicherung anpassen werden.