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Verkehr

Pressemitteilung vom 26. September 2006

Kompromissmodell für Bahn-Börsengang ist organisierte Verantwortungslosigkeit

Zum Eigentumssicherungsmodell, das als Kompromissvorschlag für den Börsengang
der Bahn vom Bundesverkehrsministerium vorgeschlagen wird, erklärt Winfried
Hermann, verkehrspolitischer Sprecher:

Eine rechtliche Teilung des Eigentums am Netz der Bahn, wie es das von Reuters vermeldete so genannte Eigentumssicherungsmodell vorsieht, ist eine verquere juristisch-bürokratische Konstruktion vom Schlage des Gesundheitsfonds. Ein solches Modell ist intransparent, verschleiert Zuständigkeiten und führt damit in die organisierte Verantwortungslosigkeit.

Das Modell würde den Eigentümer seines politischen Einflusses und seiner Gestaltungsmöglichkeiten berauben. Übrig bliebe der Staat als Pfandhalter ohne Netz und Einfluss aber mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen. Zudem hätte eine solche Konstruktion EU-rechtlich keinen Bestand. Wir lehnen ein solches Modell daher entschieden ab.